Ermittlungen nach Flugunfall eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach dem Hubschrauberunglück am Großvenediger eingestellt. Ende April war der 52-jährige Alpinpolizist Franz Franzeskon bei dem Bergeeinsatz im Venedigergebiet ums Leben gekommen.

Ende April wurden bei einem Bergeeinsatz zwei Bergretter und der Alpinpolizist Franz Franzeskon vom Hubschrauber Martin 4 in das Einsatzgebiet am Großvenediger geflogen. Durch eine plötzlich auftretende Nebelbank musste der Hubschrauberpilot die drei am Seil hängenden Menschen ausklinken. Sie stürzten zehn bis 15 Meter in die Tiefe. Beim Abtransport erlag Franz Franzeskon den schweren inneren Verletzungen. Ermittlungen wurden aufgenommen - mehr dazu in Spaltenbergung: Alpinpolizist tot und Betroffenheit nach Unglück in Osttirol.

Mit Nebelbank war nicht zu rechnen

Nun ist für die Staatsanwaltschaft klar, dass dem Hubschrauberpiloten keine Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Mit der plötzlich auftretenden Nebelbank sei nicht zu rechnen gewesen. Durch den Verlust der Erdsicht sei ein kontrollierter Flug nicht mehr möglich gewesen. Es habe die Gefahr eines Absturzes bestanden. Die Entscheidung, die am Tau hängenden Personen auszuklinken, sei nachvollziehbar, so begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.