Fall Strasser: Tauziehen zwischen Uni und Tilak
Nach dem Freispruch vom Hauptvorwurf Betrug wurde Strasser vom Ministerium rehabilitiert und Medizinrektor Herbert Lochs teilte der Tilak mit, Strasser wieder in der Patientenversorung einzusetzen.
Tilak beruft sich auf Weisungsbefugnis
Die Tilak verweigerte das mit dem Hinweis, dass sie die Weisungsbefugnis in medizinischen Belangen über alle Ärzte, habe. Das würde bedeuten, dass sie auch allen Klinikprofessoren sagen kann, wie sie die Patienten behandeln sollen.
Tilak-Vorstand Stefan Deflorian sagte am Dienstag gegenüber dem ORF Tirol, man habe Interesse daran, dass diese Frage vor Gericht einer Klärung zugeführt werde. Der Hausverstand sage ihm aber, dass derjenige, der für Fehlbehandlungen Verantwortung trage auch die Kompetenz haben müsse, die organisatorischen Maßnahmen zu treffen um diese Fehlbehandlungen zu vermeiden, das dürfe nicht auseinander klaffen. Die Bestimmungen im Universitäts- und Tiroler Krankenanstaltengesetz seien eindeutig, so Deflorian.
Lochs: Tilak kann Uni-Ärzte nicht ablehnen
Das sieht der Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck, Herbert Lochs, anders. Er wünscht sich ebenfalls eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit. Im Universitätsgesetz werde seiner Meinung nach klar festgehalten, dass die Universität entscheidet, welcher Bundesarzt an der Klinik tätig sei. Die Tilak habe kein Recht, Ärzte abzulehnen. Lochs sagte weiter, er sei kein Jurist und er könne das nur aus seiner Sichtweise sagen. Die Gerichte würden entscheiden, wer hier recht habe.