Freispruch für Agrargemeinschaft Langkampfen

Der Prozess gegen Mitglieder der Agrargemeinschaft wegen des Verdachts der Untreue ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht mit einem Freispruch im Zweifel beendet worden. Ein Schädigungsvorsatz sei nicht beweisbar, hieß es in der Urteilsbegründung.

Den sieben Angeklagten wurde vorgeworfen, die Gemeinde geschädigt zu haben, indem sie den Teilerlös in Höhe von 1,36 Millionen Euro aus dem Verkauf einer Liegenschaft an 29 Mitglieder ausbezahlt haben, anstatt ihn der Kommune zuzuführen. Letzteres wäre bei Erträgen aus der Substanzwertnutzung laut Tiroler Flurverfassungsgesetz vorgesehen gewesen - mehr dazu in Agrariern droht der Kuckuck.

Der Prozess gegen die sieben Agrarier wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Gemeinde Langkampfen (Bezirk Kufstein) ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht mit Zeugenbefragungen fortgesetzt worden, nachdem der Prozess nach der ersten Verhandlung vertagt wurde - mehr dazu in Strafprozess gegen Agrarier vertagt.

Angeklagte hatten auf nicht schuldig plädiert

Die Agrargemeinschaftsmitglieder hatten sich zu Verhandlungsbeginn Ende November vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Mair nicht schuldig bekannt. Es sei die Idee des mittlerweile verstorbenen Obmannes der Agrargemeinschaft Unterlangkampfen gewesen, das Geld nach zwei vom Land Tirol untersagten Ausschüttungen mittels eines „Darlehens“ auszuzahlen, gaben sie unisono an.

Die Agrarier erklärten, dass es sich ihres Erachtens nach um eine „reine Agrargemeinschaft“ und nicht um eine „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ gehandelt habe. Der Erlös aus dem im Jahr 2007 an ein Unternehmen für 2,4 Millionen Euro verkauften Grundstücks stünde der Agrargemeinschaft daher rechtmäßig zu.

Richter zerpflückt Darlehenskonstrukt

Der Schöffensenat unter Richter Andreas Mair zerlegte dieses Darlehenskonstrukt und ließ keine Zweifel daran, dass es sich dabei um eine versteckte Gewinnausschüttung gehandelt hat. Nach objektiven Maßstäben sei dieses Konstrukt ein Klassiker für eine Untreue. Aber man könne den Mitglieder der Agrargemeinschaft Unterlangkampfen nicht nachweisen, dass sie die Gemeinde vorsätzlich schädigen wollten, so der Richter.

Die Agrier glauben bis heute, dass der Gemeinde kein Cent zustehen würde. Bestärkt würden die juristisch ungebildeten Landwirte in ihrer Meinung durch fachkundige Juristen, meint Richter Mair. Und so lautet das Urteil schließlich - Freispruch, im Zweifel für die Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftigt, die Staatsanwältig legte Berufung ein.

Staatsanwältin sah Befugnisse missbraucht

Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger warf den Angeklagten in ihrem Eröffnungsplädoyer vor, dass es sich bei dem Darlehen um eine „verdeckte Ausschüttung“ handle. Die Beschuldigten hätten ihre Befugnisse missbraucht und der Gemeinde einen Schaden zugefügt. Dass es sich um eine „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ handle, habe mit der zweitinstanzlichen Entscheidung des Landesagrarsenates vom 8. April 2010 rechtskräftig festgestanden. Die Anklagebehörde beantragte zudem, über die Agrargemeinschaft eine sogenannte Verbandsgeldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zu verhängen.