Viele Kastanien verdorben

Ein Test der Tiroler Arbeiterkammer hat ergeben, dass viele der heuer im Verkauf angebotenen Edelkastanien verdorben sind. Bei den Probekäufen war bis zu ein Drittel aller Kastanien ungenießbar.

Eine Probe wies einen Anteil von 33 Prozent an faulen, wurmigen oder schimmligen Kastanien auf. Das zuständige Labor beurteilte diese Probe als „für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel“ ein.

Maximal 20 Prozent dürfen schlecht sein

Alle anderen Proben wurden von dem Labor zwar als akzeptabel eingestuft, aber auch hier gab es bei der Hälfte der Proben einen Anteil von 16 bis 20 Prozent an schlechten Kastanien. Laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch gelten Kastanien ab einem Schlechtanteil von 20 Prozent als nicht mehr für den Verzehr geeignet.

Nur zwei Proben schafften einen Schlechtanteil unter zehn Prozent. Die beiden Proben wiesen jeweils neun Prozent schlechte Kastanien auf. Die beiden Testsieger stammen von Merkur und von Obst Niederwieser.

Preis und Qualität nicht unbedingt gekoppelt

Die Kastanien wurden auch auf das Pflanzenschutzmittel Methylbromid getestet. Nur bei zwei Proben konnte dieses Mittel nachgewiesen werden, die beiden Proben bewegten sich aber unterhalb des von der EU festgelegten Grenzwertes. Die Preise für die Kastanien bewegten sich zwischen 6,90 und 9,90 Euro pro Kilogramm. Laut Arbeiterkammer (AK) lasse der Preis allein keine Rückschlüsse auf die Qualität zu.

Starke jährliche Schwankungen

Die Qualität von Kastanien schwankt den AK-Tests zufolge jährlich stark. 2010 lieferte der AK-Test ein äußerst schlechtes Ergebnis mit einem Anteil schlechter Kastanien bis zu 44,5 Prozent. 2011 hingegen war die Kastanienqualität allgemein recht gut, die schlechteste Probe lieferte einen Anteil von 17 Prozent schlechter Kastanien - mehr dazu in AK-Maronitest: Qualität verbessert.

Der hohe Preis für Esskastanien rechtfertigt laut AK den Anspruch des Verbrauchers auf qualitativ einwandfreie Ware. Daher seien die Händler angehalten, auf die Qualität ihrer Produkte zu achten. Wenn nach dem Kauf verdorbene Produkte festgestellt werden, solle man den Händler damit konfrontieren, reklamieren und kostenfreien Ersatz verlangen.

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