Haftungsfrage nach tödlichem Kletterunfall

Sowohl Hersteller als auch Vermieter der Ausrüstung kommen laut AK-Konsumentenschutz infrage, für den tödlichen Kletterunfall zu haften. Ob der Klettersteigset des deutschen Urlaubers fehlerhaft war, muss erst geklärt werden.

Der 17-Jährige stürzte Sonntagvormittag auf einem Klettersteig in Walchsee etwa drei Meter bis zur nächsten Seilverankerung. Daraufhin rissen beide Schlauchbänder des verwendeten Klettersteigsets. Der Jugendliche stürzte weitere 100 Meter in die Tiefe und kam dabei ums Leben - mehr dazu in Klettersteigset riss - Deutscher starb auf Klettersteig. Warum das Klettersteigset versagte, wird derzeit geprüft.

Nun steht zudem die Frage im Raum, wer für das Versagen der Ausrüstung zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Klettersteigset des Burschen war offenbar in einer Almhütte ausgeliehen.

Hersteller und Verleih kommen in Frage

AK-Konsumentenschützer Andreas Oberlechner erklärt im Gespräch mit ORF Tirol, dass sowohl der Verleih als auch der Hersteller des Produkts in Frage kommen: „Der Hersteller haftet für sein in den Verkehr gebrachtes Produkt dann, wenn dieses einen Fehler aufgewiesen hat“, so Oberlechner.

Neben der Produkthaftung sei ebenso eine Haftung des Vermieters des Sportgeräts denkbar, wenn ihn ein Verschulden träfe. Die Schuldfrage könne aber nicht sofort geklärt werden.

Obwohl es immer wieder solche Fälle vor Gericht gibt, sei es schwierig, die Verfahrensausgänge zu prognostizieren. „Die Gerichte handeln hier nachvollziehbarerweise im Einzelfall“, sagt Oberlechner. Vielfach werde ein Sachverständiger zu Rate gezogen. Erst dann könne festgestellt werden, ob es sich um ein fehlerhaftes Produkt handelt oder ob ein Verschulden des Vermieters gegeben ist.

Jedenfalls müssten bestimmte Normen und Richtlinien vom Vermieter eingehalten werden.

Richtlinien für den Verleih

Wofür der Verleih normalerweise verantwortlich sei, umriss Peter Veider von der Bergrettung Tirol: „Es sollte vor jedem Verleih eine Sichtprüfung durchgeführt werden“. Anhand der Nähte sei erkennbar, ob die Ausrüstung intakt ist und verliehen werden kann. Denn wenn ein Gurt einmal einen Sturz überstanden habe, seien die Nähte teilweise gerissen, so Veider.

Zehn Jahre könnten Klettersteigsets generell verwendet werden, außer der Hersteller weise andere Angaben aus. Der Klettergurt sollte aber in jedem Fall drei Metern Fallhöhe standhalten, nimmt Veider Bezug auf den Unfall in Walchsee.