Prozess um Knallkörperwurf in WC

Ein geselliger Abend unter Freunden in einer Wohnung in Imst hat am Donnerstag vor Gericht geendet. Der 49-jährige Gastgeber war wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, weil er einen Knallkörper gezündet haben soll.

Ein Böller ist in einem winzigen WC in der Imster Wohnung explodiert, die 39-jährige Frau, die gerade auf der Toilette saß, erlitt ein Knalltrauma mit Tinnitus. Daran bestand für Richter Thomas Dampf kein Zweifel.

Opfer nennt den Angeklagten „Drecksau“

Doch wer zündete den Böller und warf ihn durch das geöffnete WC-Fenster? Für das Opfer war es vor Gericht wortwörtlich die „Drecksau“, womit sie den Angeklagten meint. Es gibt auch Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte, der übrigens 27 Einträge im Strafregister hat, generell gerne mit Knallkörpern hantiere und deshalb auch schon den Behörden bekannt sei. Doch einen Beweis, dass der vierfache Familienvater an jenem Abend im Jänner auch diesen Böller gezündet hat, gibt es nicht.

Zudem wurde der Mann von einer Zeugin entlastet. Diese Aussage zweifelten Staatsanwalt und Richter zwar stark an, trotzdem wurde der 49-jährige Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.