FC Tirol Konkurs: Kerscher muss zahlen

Ex-Vereinspräsident Martin Kerscher muss zehn Jahre nach dem Konkurs des FC-Tirol 1,8 Millionen Euro an den damaligen Geldgeber Gernot Langes-Swarovski zahlen. Kerschers Berufung wurde vom Oberlandesgericht abgelehnt.

In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck dem Ex-Vereinspräsidenten, Martin Kerscher, keine Folge geleistet. Dieser hatte gegen das Zivilurteil von Ende Jänner, dem Mäzen und Unternehmer Gernot Langes-Swarovski die Bankgarantie in Höhe von 1,8 Millionen Euro zurückzuzahlen, berufen.

Täuschung und Unterlassung

Langes-Swarovski sei damals vom Vereinsvorstand getäuscht worden. Bereits 1999 sei der Fußballverein nämlich pleite gewesen. „Und zwar so pleite, dass es für den gesamten Vorstand erkennbar hätte sein müssen“, erläuterte der Verteidiger von Langes-Swarovski, Hermann Holzmann.

Dem Unternehmer sei die Bankgarantie im Jahr 2000 über 25 Millionen Schilling „herausgelockt“ worden. Er hätte auf die tatsächliche wirtschaftliche Situation aufmerksam gemacht werden müssen. Eine Konkursantragstellung sei unterlassen worden, womit die Vereinsvorstände, insbesondere die ehemaligen Präsidenten Kerscher und Othmar Bruckmüller, persönlich dafür haften.

Eine ordentliche Revision war vom OLG Innsbruck nicht zugelassen worden. Neben den 1,8 Millionen Euro muss Kerscher auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, die sich auf rund 6.300 Euro belaufen.

Urteil im Jänner

Ende Jänner 2012 war der Klagsforderung von Langes-Swarovski im Zivilprozess recht gegeben worden. Im Zentrum seien zwei Fragen gestanden. Ab wann war der FC Tirol zahlungsunfähig und ab wann hätte die Zahlungsunfähigkeit vom Club erkennbar sein müssen? -mehr dazu in Kerscher muss Langes 1,8 Mio. zahlen. In dem Beweisverfahren habe sich nun ergeben, dass diese Zahlungsunfähigkeit bereits Ende 1999 eingetreten sei. Diese Tatsache sei dem Gericht zufolge von den zuständigen Organen des FC Tirol Gernot Langes-Swarovski gegenüber verschwiegen worden.

Kerscher muss mit persönlichem Vermögen haften

In einem strafrechtlichen Prozess war im September 2008 bereits in einem Urteil entschieden worden, dass Kerscher mit seinem persönlichen Vermögen für den entstandenen Schaden haftet. Kerscher hätte „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragen müssen. Erst Ende Juni 2001 war die Zahlungsunfähigkeit bekanntgeworden, 2002 wurde das Konkursverfahren eingeleitet.

Parallel zu diesem Prozess hat Gernot Langes-Swarovski auch gegen ein weiteres Vorstandsmitglied Othmar Bruckmüller Klage in Steyr eingereicht. Dieser Prozess wurde vorübergehend ausgesetzt. Man wollte den Verfahrensausgang in Innsbruck abwarten. „Wenn Martin Kerscher nicht zahlen kann“, so Hermann Holzmann, Anwalt von Langes-Swarovski, gegenüber dem ORF Tirol, „werden wir den Prozess um 1,8 Mio Euro gegen Othmar Bruckmüller fortsetzen.“