Gemeinden für Grundverkehrs-Liberalisierung

Seit Bestehen ist das Tiroler Grundverkehrsgesetz zwölfmal repariert worden. Stets mit der Absicht, bäuerliche Flächen vor dem Ausverkauf zu schützen. Aufgrund von EU-Bedenken wird das Gesetz jetzt neuerlich novelliert. Kritik am Entwurf kommt vom Gemeindeverband.

Seit 1954 gibt es in Tirol das Grundverkehrsgesetz, das den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen regelt. Bauerngrund zu kaufen war in Tirol stets nur dem Bauernstand vorbehalten. Aufgrund mehrerer EuGH Urteile musste das Gesetz jedoch ständig repariert werden.

Interessentenmodell in Kraft

Mit der Novelle im Jahr 2009 wurde dann das sogenannte Interessentenmodell eingeführt, das den bäuerlichen Grundverkehr bedingt auch für Nicht-Bauern zugänglich macht.

Ende der Begutachtungsfrist

Am Sonntag endet die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle.

Wenn eine Agrarfläche zum Verkauf ausgeschrieben ist, kommt zuerst ein interessierter Bauer aus der Region zum Zug. Gibt es kein Interesse, darf auch ein Nicht-Landwirt kaufen. Doch auch diese Regelung muss jetzt abgeändert werden.

Gemeindeverbandschef Ernst Schöpf kritisiert, dass das Modell zu Umgehungsgeschäften geführt habe: „Das Interessentenmodell hat auch eine besondere Pointe geliefert, indem Interessenten, die in das Modell eingestiegen sind, das Land am Ende nicht zur Stärkung des eigenen Betriebes gebraucht haben, sondern weiterverpachtet haben. Das kann es nicht sein.“

Ernst Schöpf

meinbezirk.at

Gemeindeverbandschef Ernst Schöpf

Kein Mittel gegen Spekulationen

Der Gemeindeverband habe das Modell bereits 2009 abgelehnt, so Schöpf: „Dass Gemeinden vom Modell ausgeschlossen sind und die zweite Rolle spielen ist nicht verständlich. Uns geht es darum, dass die Gemeinden Freilandgrund kaufen können, ohne schon im Vorfeld angeben zu müssen, für welchen unmittelbaren oder mittelbaren Zweck sie das Grundstück brauchen könnten. Das ist für eine aktive Bodenpolitik notwendig.“

Spekulationen habe man mit den schärfsten Bestimmungen in den 90er Jahren nicht verhindern können, das zeige der Großraum Kitzbühel: „Solange Grundstücke Freilandgrundstücke sind, habe ich keine Sorge, dass es zu dramatischen Spekulationen kommt. In Südtirol gibt es keine Grundverkehrsregelung, allerdings eine sehr rigide Raumordnung und ich hätte nicht den Eindruck, dass in Südtirol über Maßen spekuliert wird.“

Wenn es darum gehe, dass in Tirol landwirtschaftliche Flächen unverändert nachhaltig bewirtschaftet werden sollen, dann sei dieses Gesetz nicht das Vehikel dazu, sagt Schöpf: „Einen nicht bäuerlichen Tiroler a priori zu verdächtigen, das nicht zu können, halte ich für einen kühnen Ansatz."

Agrar-Referent Anton Steixner (ÖVP) lehnt eine Totalliberalisierung ab. Mit der jetzigen Novelle sei allen Genüge getan. Die Juristen im Landhaus zeigen sich überzeugt, dass das Gesetz diesmal halten werde - mehr in EU-Rüge - Steixner reagiert gelassen.