Causa Grasser: Verfahren gegen StA eingestellt

Das von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft (StA) Wien angestrengte Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingestellt worden. Das sagte der Sprecher der Anklagebehörde Hansjörg Mayr gegenüber dem ORF.

Die StA Innsbruck hatte seit September 2011 ein Ermittlungsverfahren gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien geführt. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte Anzeige eingebracht, wonach die Medienmitteilung der StA Wien über die im Gang befindlichen Hausdurchsuchungen bei Grasser Amtsmissbrauch darstelle.

„Nicht wissentlich rechtswidrig gehandelt“

Laut der Innsbrucker Anklagebehörde wurde „nicht wissentlich rechtswidrig“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft habe bei Medieninformationen eine Interessensabwägung vorzunehmen, zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Information und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung. Diese Interessensabwägung erfolgte laut Mayr vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien „aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen“.

Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Öffentlichkeit ohnehin von den Hausdurchsuchungen Kenntnis erlangt hätte. „Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden“, sagte der Sprecher.

Grassers Anwalt will Entscheidung nicht hinnehmen

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die Ermittlungen gegen den Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien wegen einer Presseaussendung über Hausdurchsuchungen bei Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser einzustellen, will dessen Anwalt Manfred Ainedter nicht hinnehmen. Zunächst habe er eine „ausführliche Begründung“ der Einstellung von der Staatsanwaltschaft Innsbruck verlangt, sagte Ainedter Dienstag zur APA. Wenn diese Begründung vorliege, werde er einen Fortführungsantrag stellen.

Presseaussendung als Anlass

Für Ainedter stand außer Frage, dass mit der während der laufenden Durchsuchungen am 26. Mai ergangenen Presseaussendung „krass“ gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßen wurde: Die StPO sehe vor, dass gesetzlich eingeräumte Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben seien, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt

„Öffentliche“ Hausdurchsuchung

Im Mai wurde bei Grasser eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Anlass für die Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft war, dass die Presse über die im Gang befindlichen Hausdurchsuchungen - auch in Grassers Wiener Wohnung im Beisein seines Stiefsohnes - von der Pressestelle der StA Wien informiert worden war. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren im September nach Innsbruck weitergeleitet.

Bei Durchführung jeder Durchsuchung seien Aufsehen, Belästigungen und Störungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken sowie die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte sämtlicher Betroffener soweit wie möglich zu wahren.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz eine geheime 9,6 Mio. Euro-Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück.