Bergführer vor Gericht in Frankreich

Der Prozess gegen einen Tiroler Bergführer hat am Donnerstag in Bonneville begonnen. Am 24. Juni war ein Niederösterreicher am Mont Blanc in den Tod gestürzt. Der Bergführer soll mitschuld gewesen sein.

Wegen fahrlässiger Tötung beantragte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor Gericht eine Geldstrafe von 3.500 Euro. Der angeklagte Tiroler Bergführer plädierte auf nicht schuldig. Der Staatsanwalt wirft dem 38-Jährigen vor, den abgestürzten Niederösterreicher in einer besonders gefährlichen Passage alleingelassen zu haben. Außerdem sei er nicht wie vorgesehen mit zwei Kunden unterwegs gewesen, sondern mit drei. Der Verunglückte habe mit Atemschwierigkeiten zu kämpfen gehabt und sollte eigentlich zurückbleiben, bis die restliche Gruppe zu ihm stoßen sollte, wurde vor Gericht erörtert. Allerdings machte sich der Mann offenbar auf eigene Faust auf den Weg und verunglückte in einer besonders schwierigen Passage.

Schneebedecktes Mont Blanc-Massiv

APA/STR

Der bekannt gefährliche Mont Blanc. Der 49-jährige Niederösterreicher war aus 3.500 Metern in den Tod gestürzt.

Bergführer wollte den Mann später holen

Der Bergführer hätte davon ausgehen müssen, dass der Mann nicht allein zurückbleiben werde, argumentierte der Staatsanwalt. Der Angeklagte wies dies zurück: Er sei nie davon ausgegangen, dass der 49-Jährige nicht auf ihn hören würde. Er verwies auch darauf, dass die Angehörigen des Toten keine Klage gegen ihn eingebracht hätten.

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Ideale Bedingungen

Das Unglück hatte sich am 24. Juni im Bereich des Couloir du Gouter in einer Höhe von 3.700 Metern ereignet. An dem Tag hätten ideale Bedingungen geherrscht, hatte der Alpinist, der mit insgesamt drei Bergsteigern unterwegs war, im Vorfeld der APA erklärt. Die Spur über das Grande Couloir sei „gut wie selten“ gewesen. Gegen 9.00 Uhr habe die Gruppe die erste flache Schulter nach dem Couloir erreicht und setzte den Aufstieg zur Gouter Hütte auf 3.817 Meter Seehöhe fort.

49-Jähriger wollte eine Pause

Nach rund einer halben Stunde und in etwa 200 Höhenmeter von der Hütte entfernt machten die Alpinisten auf einem relativ großen, flachen Platz am Aufstiegsweg Halt. Dort habe der 49-Jährige eine längere Pause einlegen wollen. Weil er aber die anderen nicht bei ihrem Gipfelgang behindern wollte, habe der Niederösterreicher vorgeschlagen, dass die Gruppe ohne ihn zur Hütte aufsteigen solle, erklärte der Bergführer: „Ich habe schließlich eingewilligt, die beiden anderen zur Hütte zu bringen und ihn eine Stunde später abzuholen.“

Mann wollte keine Last für die Gruppe sein

Der 49-Jährige soll sich aber nicht daran gehalten haben und nach einer Viertelstunde begonnen haben, selbstständig nachzusteigen, schilderte der 38-Jährige. Dabei sei er aus unbekannter Ursache gestürzt und rutschte zunächst rund 40 Meter über ein Schneefeld ab, ehe er etwa 400 Meter abstürzte. Der Tiroler alarmierte sofort die Rettungskräfte, für den Mann kam aber jede Hilfe zu spät. Der 38-Jährige wurde daraufhin von der Alpinpolizei in Chamonix vernommen. Mit einem Urteil ist in diesem Prozess erst am 5. Jänner zu rechnen.