Zweite Instanz im Streit der Duft-Bäumchen

Der Rechtsstreit zwischen der Tiroler Online-Plattform „4betterdays.com“ und dem „Wunder-Baum“-Konzern geht in die nächste Runde. Nach einem Etappensieg will der Konzern detaillierte Unterlagen über Zirbenbäumchen-Kunden.

Nach dem Urteil des Wiener Handelsgerichts, wonach das Tiroler Unternehmen die in abstraktem Baumdesign gehaltenen „Lufterfrischer“ aus Zirbenholz eines hiesigen Zwei-Mann-Betriebes nicht mehr vertreiben darf, beharrt der Konzern auf Herausgabe von Kunden- und Lieferantendaten.

Kundendaten bleiben unter Verschluss

Geschäftsführer Elmar Frischmann erklärte im Gespräch mit der APA, dass man sich gegen die Herausgabe von Daten wehren werde. „Es reicht schon, dass ein völlig falsches Größenverhältnis von Unternehmen und komplett unterschiedliche Markt- und Produktangaben von der österreichischen Justiz goutiert werden. Aber uns nun auch noch dazu zu verpflichten, möglicherweise Datenschutzrichtlinien zu verletzen. Das kann nicht sein“. Das Tiroler Unternehmen werde „auf keinen Fall“ seine Lieferanten oder Kundendaten außer Haus geben, betonte Frischmann.

Schließlich gehöre es nicht nur „zum guten Ton“, dass Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sondern vielmehr sei dies eine „Grundvoraussetzung“ für das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Onlinehändler, argumentierte der Geschäftsführer: „Dies mit einer gerichtlichen Anordnung zu zerstören, wirkt wie eine Bremse im neuen europäischen Hoffnungsmarkt - dem digitalen Binnenmarkt“.

Fatales Signal für Digitalisierung

Wenn mehrere Gerichte dieser Rechtsprechung folgten, dann wäre dies wohl der Sargnagel für die viel gepriesene Digitalisierung, zeigte sich Frischmann überzeugt. Online-Händler sollten sich vor jeder Weitergabe von Kundendaten an Dritte vergewissern, ob diese datenschutzrechtlich zulässig seien, betonte Frischmann. Schließlich könne eine unbefugte Datenweitergabe teuer werden.

Abgesehen von der Forderung, die Kunden- und Lieferantendaten herauszugeben, habe der „Wunder-Baum“-Konzern aber einen Rückzieher gemacht, erklärte der Geschäftsführer. Die Rechtsvertretung der Julius Sämann Ltd. sah von der vorbereiteten Urteilsveröffentlichung im Ausmaß von 37.000 Euro ab und forderte eine Abschlagszahlung in Höhe von 24.000 Euro. Letztlich hätten sie sich aber mit einer Ausgleichszahlung in Höhe von 10.000 Euro zufriedengegeben.

Zirbenbäumchen sollten vernichtet werden

Einen weiteren Urteilspunkt bezeichnete Frischmann als „Farce“. Der US-amerikanische Konzern wollte einen Nachweis dafür, dass die Zirbenbäumchen vernichtet wurden, teilten aber nicht mit, wie dieser aussehen soll. „Wir werden als Nachweis für die Vernichtung einen Sack Holzspäne übermitteln - vielleicht fertigen sie ja daraus ein wohltuendes Polster und lassen sich dieses patentieren“, meinte Frischmann.

Rechtsstreit begann im Frühsommer

Das Tiroler Unternehmen wurde vor dem Wiener Handelsgericht vom bekannten „Wunder-Baum“-Konzern auf Unterlassung geklagt, weil es über das Internet Zirbenduftbäume zum Verkauf anbot - mehr dazu in „Wunder-Baum“ gegen „Zirbenduftbaum“. Laut Urteil darf der Online-Shop die in abstraktem Baumdesign gehaltenen „Lufterfrischer“ künftig nicht mehr vertreiben.

Der Online-Shop „4betterdays.com“ ist seit August 2013 als eigene Gesellschaft tätig. Und bietet derzeit nach eigenen Angaben knapp 100 klein- und mittelständischen Unternehmen eine digitale Heimat.