Geretteter lehnt Bergrettungsrechnung ab

Für Empörung sorgt bei den Tiroler Bergrettern ein Anwaltsbrief aus Deutschland. Der Jurist, der selbst im Zuge einer Schneeschuhwanderung aus Bergnot gerettet werden musste, hat die Rechnung dafür abgelehnt.

Der bayerische Rechtsanwalt wollte in dem Schreiben an die Bergrettung vor allem die Höhe der Rechnung nicht akzeptieren. Für ihn seien die geforderten 2.261 Euro nicht nachvollziehbar. Es seien mehr Einsatzkräfte ausgerückt als nötig, um ihn und seinen Begleiter zu bergen, meinte der Betroffene. Die Bergrettung wies das am Mittwoch zurück. Aufgrund des Notrufs der beiden verirrten und erschöpften Schneeschuhwanderer sowie der schwierigen Bedingungen bei Dunkelheit und Lawinenwarnstufe 3 stehe man zu der Entscheidung, mit 17 Bergrettern ausgerückt zu sein.

Schneeschuhwanderer Füße

ORF

Bei einer Schneeschuhwanderung in den Tannheimer Bergen hatten sich die Deutschen verirrt

Rettung aus schwierigem Gelände

Die beiden Deutschen waren im Februar im Tannheimer Tal (Bezirk Reutte) bei einer Schneeschuhwanderung vom Weg abgekommen. Sie waren bereits stundenlang unterwegs gewesen, als sie schließlich einen Notruf absetzten. Laut Bergrettung habe es damals geheißen, die beiden seien erschöpft, stark durchnässt und sie würden frieren. Der Einsatzleiter habe deshalb beschlossen, drei Suchtrupps zu bilden.

Bergretter verärgert

Der Chef der Bergrettung Tannheim, Reinhold Bilgeri, begründet im Videotelefonat mit dem ORF den Sucheinsatz. Der Anwaltsbrief habe seine Mannschaft überrascht und verärgert.

Die Bergrettung Tannheim betonte in einer Stellungnahme zu dem Einsatz, dass sich die beiden Schneeschuhwanderer nicht an die Anweisung gehalten hätten, an der Stelle zu bleiben, deren GPS-Koordinaten sie beim Notruf per Handy übermittelt hätten. Zu dem Zeitpunkt habe starkes Schneetreiben geherrscht und es sei sehr kalt gewesen. Das Gebiet sei von Gräben durchzogen, was gerade angesichts der damaligen Schneelage auch Absturzgefahr bedeute, so der Einsatzleiter. Es liege deshalb in seiner Verantwortung, mit wie vielen Bergrettern und auf welche Art und Weise in einem solchen Fall vorgegangen werde.

Bergrettung will Geld notfalls gerichtlich eintreiben

Die Landesleitung der Tiroler Bergrettung betonte, dass derartige Einsprüche unverständlich seien. Die Rechnung ergebe sich aus dem festgelegten Stundensatz von 38 Euro pro Bergretter im Einsatz. Die Bergrettung werde nochmals das Gespräch mit dem deutschen Anwalt suchen, notfalls werde man das Geld aber gerichtlich einfordern.

Der Anwalt hatte sich in dem Schreiben prinzipiell bereit erklärt, etwas für den Einsatz zu bezahlen. Er argwöhnte allerdings, dass bei Touristen in derartigen Fällen überhöhte Kosten angesetzt würden. Die Bergrettung konterte wiederum, dass die beiden Schneeschuhwanderer für die damalige Tour angesichts der widrigen Wetterverhältnisse mangelhaft ausgerüstet gewesen seien.