Innsbruck beschließt Regeln für E-Scooter

Innsbruck hat Regeln für E-Scooter zum Ausleihen beschlossen. Im Stadtsenat wurden einstimmig Vorgaben für den Betrieb gewerblicher stationsloser E-Scooter-Systeme vereinbart. Private E-Scooter-Fahrer sind davon nicht betroffen.

Die Vereinbarung beinhaltet zehn Punkte. Festgelegt wurden darin unter anderem Betriebszeiten zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, weiters eine maximale Geschwindigkeit im Stadtgebiet von 18 km/h. In Fußgängerzonen wird per GPS das Tempo automatisch auf fünf km/h gedrosselt. Darin festgehalten wird auch, dass Fahrradabstellanlagen ausschließlich für Fahrräder sind. Plätze vor Touristenattraktionen müssen freigehalten werden. Außerdem dürfen E-Scooter in Öffis nicht transportiert werden.

E-Scooter

ORF

Die Mobilität mit E-Scootern nimmt in Städten zu.

E-Scooter als Alternative zum Auto?

Verkehrsstadträtin Uschi Schwarzl (Grüne) rechnet damit, dass im Frühjahr mehrere Anbieter ihren Betrieb in Innsbruck aufnehmen werden. Anbieter, die bereits in Kontakt mit der Stadt stehen, werden schon jetzt über die Regeln informiert. "Wir wollen diese neue Technologie als Alternative zum Auto ermöglichen, gleichzeitig aber Fußgängerinnen und Fußgänger sowie andere langsame Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schützen“, erklärte Verkehrsstadträtin Uschi Schwarzl (Grüne). In Wien hatte ein Überangebot zunächst zu massivem Unmut geführt, weil viele geparkte Fahrzeuge Gehsteige und Fußgängerzonen verstellt hatten.

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