BP-Wahl: Freispruch für BH Michael Berger

Am Donnerstagnachmittag ist am Landesgericht Innsbruck ein Freispruch für den Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger ergangen. Ihm wurde im Zuge der Auszählung von Wahlkarten eine Falschbeurkundung im Amt vorgeworfen.

Berger war vorgeworfen worden, bei der Bundespräsidentenstichwahl eine falsche Niederschrift unterschrieben zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Prozess BH Kitzbühel Michael Berger

APA/Erich Spiess

Der Bezirkshauptmann von Kitzbühel Michael Berger vor Gericht

Berger soll in der Niederschrift die Anwesenheit von Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde bestätigt haben, obwohl nicht alle der angeführten Personen von Beginn der Auszählung an anwesend waren, hatte ihm die Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Last gelegt. Laut dem Richter hatte das damals verwendete Formular jedoch einen „gewissen Interpretationsspielraum“ bezüglich der Zeiten der Anwesenheit der Wahlbeisitzer offengelassen. Und auch auf der inneren Tatseite ließe sich kein Vorsatz des Bezirkshauptmanns ableiten, meinte der Richter.

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