Willi für Abgabe auf Nebenwohnsitze

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) plädiert für eine Zweitwohnsitzabgabe auch auf Nebenwohnsitze. Damit wären in Innsbruck viele Studierende betroffen, außer sie würden Innsbruck als ihren Hauptwohnsitz melden.

Ab 2020 soll in Tirol die Zweitwohnsitzabgabe in Kraft treten. Sie betrifft ausschließlich Eigentümer und Mieter von Freizeit- und Ferienwohnsitzen. Der Gesetzesentwurf dazu liegt vor, doch dem Tiroler Gemeindeverband und vor allem der Stadt Innsbruck geht er nicht weit genug. Innsbruck fordert auch eine Abgabe auf alle Nebenwohnsitze.

Blick auf den Innsbrucker Blocksaggen

ORF

In Innsbruck gibt es 24.000 Nebenwohnsitze

Das Landesgesetz heißt zwar Zweitwohnsitzabgabe, es werde aber der Bezeichnung nicht gerecht. Laut Tiroler Gemeindeverband ist der Titel eher irreführend. Die Zweitwohnsitzabgabe müssen ab 2020 nur Eigentümer und Mieter von Freizeit- und Ferienwohnsitzen entrichten. In Tirol gibt es 15.500 legale Freizeitwohnsitze, jedoch 119.000 Zweit- beziehungsweise Nebenwohnsitze, die es nicht trifft.

Geld vom Finanzausgleich für Hauptwohnsitze

24.000 Nebenwohnsitze davon befinden sich in Innsbruck. Die sollen laut der jetzt vorliegenden Stellungnahme ebenfalls zur Kasse gebeten werden, das wünscht sich zumindest Bürgermeister Willi. Eine Stadt wie Innsbruck müsse für alle Bürgerinnen und Bürger vorsorgen, und das verursache Kosten, vom Finanzausgleich bekomme man aber nur für die Hauptwohnsitze Geld, so Willi.

Innsbruck schielt auf das Kärntner Modell. Dort wird grundsätzlich jeder Wohnsitz besteuert, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Allerdings gibt es auch dort viele Ausnahmen. Der Präsident des Tiroler Gemeindeverbands, Ernst Schöpf, nennt das Kärntner Modell „ausgesprochen praktikabel“.

Jedenfalls wären in Innsbruck Tausende Studenten und Studentinnen von der Abgabe betroffen. Die könnten dieser Abgabe entgehen, indem sie den Hauptwohnsitz anmelden, sagte Willi. Für jeden Hauptwohnsitz gibt es nämlich vom Bund auch Geld in Form von Ertragsanteilen.

Tratter nicht auf Willis Seite

Jedenfalls hätte mit dieser Vorgangsweise auch Innsbruck Einnahmen und würde gegenüber klassischen Tourismusorten nicht benachteiligt werden. Der Vorschlag stößt beim zuständigen Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) auf wenig Begeisterung. Er wolle die klassischen Freizeitwohnsitzinhaber treffen, nicht jedoch Pendler und Studenten. Richtung Innsbruck lässt er ausrichten, das neue Gesetz ziele nicht darauf ab, die Kasse der Stadt zu finanzieren.

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