EU bleibt bei Rezeptur für Obstler flexibel

Ein echter Obstler muss mindestens zu 85 Prozent aus Äpfel oder Birnen bestehen. Welche andere Obstsorten Schnapsbrenner dazumischen wollen, gibt ihnen die jüngst beschlossene EU-Spirituosenverordnung weiterhin frei.

Österreichs Schnapsbrenner müssen sich nicht umstellen, wenn sie Obstler herstellen. Die EU-Spirituosenverordnung erlaube weiter die Beimischung anderer Obstsorten als Äpfel und Birnen, teilte der EU-Abgeordnete Lukas Mandl in einer Aussendung mit. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibe damit erlaubt und „der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt“, so Mandl.

Der ursprüngliche Vorschlag habe vorgesehen, dass Obstler nur noch aus Äpfeln und Birnen bestehen müsse. Allerdings würden viele Produzenten in Österreich traditionell kleinere Mengen Steinobst wie Zwetschken und Kirschen beimischen, so Mandl.

Auch andere Obstsorten dürfen beigemischt werden

Nach dem nun beschlossenen EU-Gesetz müssen echte Obstler nur zu 85 Prozent aus Äpfeln oder Birnen bestehen. Den Rest dürften sich die österreichischen Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen, erläuterte der EU-Mandatar.

Äpfel Birnen

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Mindestens 85 Prozent Äpfel oder Birnen müssen im Obstler enthalten sein

Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter erlaubt

Im neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges ist ein Grenzwert für den Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter festgeschrieben. In Österreich seien ohnehin höchstens vier Gramm üblich, aber in anderen Ländern seien im Extremfall bis zu 35 Gramm zugesetzt worden.

Daher sei der Grenzwert ein Vorteil für Österreichs Hersteller hochwertiger Schnäpse und Liköre, führte Mandl weiter aus: „Es gilt die Faustregel: Je mehr Extrazucker ein Schnaps braucht, desto schlechter ist die Qualität“. Unverändert geschützt bleiben demnach auch österreichische Spezialitäten wie Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum.

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