Kuhattacke: Versicherungsschutz für Bauern

Rund um den Fall der tödlichen Kuhattacke im Stubaital ist nach dem runden Tisch am Mittwoch ein umfassender Versicherungsschutz für Tirols Almbauern angekündigt worden. Daneben sind gesetzliche Änderungen geplant.

Vertreter der Tiroler Landesregierung, der Bauern, des Tourismus und des Alpenvereins haben gemeinsam über die Vorgangsweise nach dem Zivilprozessurteil beraten, bei dem der Viehhalter im Fall der tödlichen Kuhattacke in erster Instanz zu hohen Entschädigungszahlungen verurteilt wurde - mehr dazu in Kuhattacke: Urteil wie Bombe eingeschlagen. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) bestätigte, dass es so schnell wie möglich einen umfassenden Versicherungsschutz geben soll, um Bauern bei Klagen existenziell abzusichern.

Die Versicherung soll noch vor dem Sommer fixiert werden. Die Kosten dafür würden sich laut Platter in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Zusammen mit Tourismus und Landwirtschaft werde man eine Lösung für die Finanzierung finden.

runder Tisch

Apa/Johann Groder

Nach dem runden Tisch wurde eine Reihe von Maßnahmen verkündet

Gesetzesänderungen für mehr Eigenverantwortung

Im Rahmen der Pressekonferenz nach dem runden Tisch wurden auch gesetzliche Änderungen angekündigt. So soll laut Landeshauptmann Platter das Tiroler Almschutzgesetz entsprechend angepasst werden. Darin soll das Verhalten auf Almen neu geregelt werden, etwa wie man sich gegenüber Tieren auf den Almen verhalten soll und was es bei Wanderungen mit Hunden zu beachten gilt.

Derartige Verhaltensregeln sollen sich nicht auf Almbereiche beschränken, sondern generell für Wälder und alpines Gelände gelten. Ziel sei es, die Eigenverantwortung stärker zu betonen, hieß es nach dem runden Tisch. Gesetzliche Änderungen waren zuvor bereits auf Bundesebene angekündigt worden - mehr dazu in Kurz kündigt gesetzliche Nachschärfungen an.

Pinisalm Kuhattacke

zeitungsfoto.at

Das Urteil nach der tödlichen Kuhattacke im Stubai hat umfassende Folgen

Laut Platter könnten Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz (ABGB) laut Platter verschärft werden. ÖVP-Justizminister Josef Moser und Agrarministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hätten den Auftrag, einen Vorschlag zu erarbeiten. Der Tiroler Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger sprach sich dafür aus, dass die Regeln zu Tierhalterhaftung entsprechend angepasst werden.

Betroffener Bauer soll abgesichert werden

Dem betroffenen Stubaier Bauern wurde nach dem Urteil von der Tiroler Landesregierung und von der Landwirtschaftskammer volle Unterstützung zugesagt. Er werde sicher schadlos gehalten. „Wir werden ihn nicht im Stich lassen“, sagte der Landeshauptmann. Er hoffe aber, dass das Urteil in der Berufung noch gedreht werde.