Registrierungspflicht für Airbnb-Vermieter

LH Günther Platter (ÖVP) will eine Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieter, wie den Online-Vermieter Airbnb, einführen. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund würde zu lange auf sich warten lassen, so die Landesregierung.

Der Wohnungsmarkt in Tirol ist angespannt, vor allem in der Landeshauptstadt. In den letzten Jahren kam eine Entwicklung dazu, die im gesamten Land immer öfter zur Anwendung kam.

Vermietungen an Touristen sind lukrativer

Private vermieten ihre Wohnungen und Zimmer zu touristischen Zwecken. Das ist lukrativer als eine Langzeitvermietung. Und auch der öffentlichen Hand werden so Steuern und Abgaben vorenthalten, kritisierte die Wirtschaftskammer. Wieviele Unterkünfte etwa in der Landeshauptstadt über die Online-Plattform Airbnb verfügbar sind, darüber gehen die Schätzungen auseinander. Die Rede ist mittlerweile von mehr als 1.000.

AirBnB Vermietung Land Gasthof Lesachtal

Peter Matha

Jene die an Touristen vermieten, sollen sich registrieren müssen.

Damit werde weiterer Wohnraum dem Markt entzogen, kritisierte auch die Immobilienbranche. Das Land Tirol will nun - so wie bereits in Salzburg - über das Aufenthaltsabgabegesetz eine Meldepflicht für alle Personen einführen, die eine Privatunterkunft touristisch anbieten. Die Meldung soll bei der Gemeinde erfolgen. Kundgemacht wird sie mittels Plakette im Eingangsbereich der Beherberung.

Beschluss im Juni-Landtag

Derzeit prüft der Verfassungdienst des Landes die Gesetzesreform, die noch im Juni-Landtag beschlossen werden könnte. Die Bundeswirtschaftskammer fordert übrigens für eine einheitliche Registrierungspflicht in Österreich.

Auch die französische Hauptstadt Paris geht jetzt mit Nachdruck gegen Airbnb vor. Dem Onlineunternehmen droht dort eine Rekordstrafe von zwölf Millionen Euro - mehr dazu in ORF.at.

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