Prozess nach tödlicher Kuhattacke zu Ende

Der Zivilprozess nach der tödlichen Attacke einer Kuh auf eine 45-Jährige im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Dienstag am Landesgericht zu Ende gegangen. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt geklagt, das Urteil ergeht schriftlich.

Die Hinterbliebenen der Deutschen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Mehrere Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, dass sich die Kühe bereits vor jener Attacke auf die 45-Jährige gegenüber Wanderern mit Hunden aggressiv verhalten hätten. Auch der Wirt einer in der Weide gelegenen Hütte hatte laut einer Zeugin ihr gegenüber nach einem Vorfall geäußert, dass die Kühe in diesem Jahr besonders aggressiv seien.

Laut Gutachter keine Sorgfaltsverletzung

Der Gutachter bestätigte jedoch, dass der beklagte Landwirt den Sorgfaltsanforderungen nachgekommen sei. Auch bei einem Lokalaugenschein am Hof des Bauers konnte er kein auffälliges Verhalten bei den Kühen feststellen, so der Sachverständige. Durch einen Vorfall mit einer italienischen Familie rund 30 Minuten davor seien die Tiere bereits in Aufruhr gewesen, meinte der Gutachter. „Es ist vorstellbar, dass wenn das Ereignis zuvor nicht gewesen wäre, die Frau mit ihrem Hund ohne Probleme über die Alm hätte gehen können“, fügte er hinzu. Eine Zeugin hatte zuvor berichtet, dass einer der beiden Hunde der italienischen Familie „sehr unangenehm und aufgeregt“ gewesen sei.

Prozess Kuhattacke Ende

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Das Urteil im Zivilprozess ergeht schriftlich

Laut Anwalt unzureichende Warnhinweise

Der Anwalt des Witwers beharrte jedoch darauf, dass der Landwirt dazu verpflichtet gewesen wäre, die „offensichtlich gefährlichen“ Tiere von der Straße fernzuhalten, da diese öffentlich ist. Die Errichtung eines Zaunes, um den Weg zu schützen, wäre laut dem Rechtsanwalt wirtschaftlich zumutbar gewesen. Das bestritt der Landwirt jedoch.

Zudem verwies der Bauer darauf, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Auch mehrere Zeugen bestätigten vor Gericht, dass sie die Schilder gesehen hatten. Diese Warnhinweise waren laut dem Anwalt des Witwers jedoch völlig unzureichend.

Prozess Kuhattacke Ende

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Vor über vier Jahren wurde die Frau im Pinnistal zu Tode getrampelt

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen forderten 487.000 Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.