Besitzer von Freizeitwohnsitzen müssen zahlen
Rund 16.000 genehmigte Freizeitwohnsitze gibt es in Tirol. Diese Wohnsitze dienen rein den Urlaubs-, Ferien- und Erholungszwecken ihrer Eigentümer. Diese Besitzer sollen jetzt zur Kasse gebeten werden. Neben der Tourismusabgabe, die es bereits gibt, sollen die Besitzer von Freizeitwohnsitzen künftig auch eine Abgabe an die betroffene Gemeinde zahlen.
Höhe der Abgabe geben Gemeinden vor
Die Höhe der Abgabe kann die Gemeinde festlegen. Sie richtet sich unter anderem nach der Nutzfläche und dem Verkehrswert des Objektes und der touristischen Situation der Gemeinde. Das Land gibt hier einen verpflichtenden Kostenrahmen für die Gemeinden vor, in diesem Rahmen können die Gemeinden die Abgabe festlegen, erklärte der zuständige ÖVP-Landesrat Johannes Tratter.
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Kleinere Objekte werden demnach mit mehreren hundert Euro pro Jahr und größere mit mehreren tausend Euro pro Jahr zu versteuern sein. Tratter erklärte, er wolle die Abgabe in der ersten Hälfte des kommenden Jahres realisieren. Tirol wäre damit österreichweit das dritte Bundesland mit einer Zweitwohnsitzsteuer.
Höherer Aufwand für Gemeinden
Diskutiert wird über die Freizeitwohnsitz-Abgabe schon lange - mehr dazu in Kontroverse Debatte um Freizeitwohnsitze. Das Land Tirol gelangte nach einer Prüfung des EU-Rechts jetzt zum Entschluss, dass die Abgabe legitim ist und auch zusätzlich zu der Tourismusabgabe eingehoben werden kann. Begründet wird das damit, dass Freizeitwohnsitze für die Gemeinden einen erhöhten Aufwand, etwa für Infrastruktur oder Schneeräumung, verursachen.