Strafe für Airbnb-Vermieter im Gespräch

Maßnahmen gegen Airbnb-Vermieter sollen den Leerstand in Innsbruck vermindern. Wohnungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) denkt an Tageslimits und eine Zweckentfremdungsabgabe von bis zu 50.000 Euro.

Im Herbst will das Land die sogenannte Leerstandserhebung umfassend angehen. Die Planungen dazu laufen bereits - mehr dazu in Landtag lässt leerstehende Wohnungen erheben. Besondere Aufmerksamkeit widmet ÖVP Wohnungslandesrätin Beate Palfrader den geschätzten 400 Wohnungen, die durch ihre Vermietung auf der Onlineplattform Airbnb nicht für die Bewohner Innsbrucks zur Verfügung stehen.

Inspiration aus dem Ausland

Ideen zur Lösung dieses Problems liefern Metropolen anderer EU-Staaten, die sich in derselben Situation wiederfinden. Palfrader führt als Beispiel Amsterdam an, wo Wohnungen nur noch für eine begrenzte Anzahl von Tagen im Jahr auf Airbnb vermietet werden dürfen. Das Limit in Amsterdam beläuft sich momentan auf 60 Tage. Mit 2019 wird es auf 30 Tage halbiert. Ähnliche Regelungen wie diese gibt es auch in Paris (120 Tage) und London (90 Tage). Im Innsbrucker Raum sei solch eine Maßnahme durchaus nützlich, um Wohnungen dem Markt zuführen zu können.

50.000 Euro Zweckentfremdungsabgabe

Auch Berlin soll als Vorbild für Innsbruck dienen. Dort weht Airbnb-Vermietern ein rauer Wind entgegen. Leerstehende Zweitwohnungen dürfen Reisenden nur mit Genehmigung an 90 Tagen zur Verfügung gestellt werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußstrafen. Für den Innsbrucker Raum spricht Palfrader von einer möglichen Zweckentfremdungsabgabe von bis zu 50.000 Euro.