Tod eines Erntehelfers nicht gemeldet
Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in Hatting während der Hitzeperiode Ende Juli hat sich nun die Tiroler Landarbeiterkammer eingeschaltet. Der Mann ist bei der Arbeit auf dem Feld tot zusammengebrochen. Da die Ursache ein Herzinfarkt war und der Arbeiter somit eines natürlichen Todes gestorben ist, wurde der Fall nicht weitergeleitet.

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„Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden“, sagt Günter Mösl von der Landarbeiterkammer
Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
Das Schweigen zu diesem Todesfall ist für Günter Mösl von der Tiroler Landarbeiterkammer unverständlich. Im Landarbeitsgesetz sei verankert, dass tödliche Arbeitsunfälle und solche, bei denen der Dienstnehmer länger als drei Tage im Krankenstand war, zu melden sind. Auch beinahe tödliche und schwere Unfälle müssen laut Mösl der Land- und Forstwirtsinspektion mitgeteilt werden. Im Fall des verstorbenen Rumänen sei das aber nicht geschehen. Ob es einen Zusammenhang zwischen dem Todesfall und der Arbeit gebe, müsse untersucht werden.
Gefahren bei Arbeit in der Hitze
Die Erntehilfe sei eine schwere Arbeit und gerade bei großer Hitze können Wassermangel und Ähnliches schlimmstenfalls zum Tod führen, sagt Mösl. Das solle natürlich möglichst vermieden werden, denn das menschliche Leben stehe an erster Stelle. Deshalb sei es wichtig, dass Vorfälle gemeldet werden. Dann könne das Land- und Forstwirtschaftsamt als Arbeitsinspektorat den Arbeitsplatz kontrollieren und für Prävention sorgen.

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Die Produktionsgewerkschaft hält laut Sekretär Bernhard Höfler den Kontakt mit Erntehelfern
Gewerkschaft in Kontakt mit Erntehelfern
Immer wieder melden sich Erntehelfer bei der Produktionsgemeinschaft, sagt Sekretär Bernhard Höfler. Üblicherweise gehe es um allgemeine Auskünfte und Anfragen, aber auch Beschwerden seien dabei. Diese behandeln vorwiegend Probleme mit der Arbeitszeit und Sachbezügen.
Vor ein paar Wochen habe es eine anonyme Meldung über zu starke Hitze und unbezahlte Arbeit gegeben. Der Todesfall in Hatting habe sich zwar herumgesprochen, jedoch sei der Verstorbene schon in sein Heimatland zurückgeholt worden. Die genaue Ursache sei für die Gewerkschaft so nicht mehr festzustellen.