Berufstätige bekommen Studiengebühr retour

Die Uni Innsbruck wird berufstätigen Langzeitstudierenden die Studiengebühren, die sie ab Herbst zahlen müssen, rückerstatten. Voraussetzungen dafür sind gewisse Verdienstgrenzen und Leistungen im Studium.

Es muss eine Studienleistung von mindestens 16 ECTS pro Jahr erbracht werden, kündigte Rektor Tilmann Märk am Montag an. Als Verdienstgrenzen gelten ein Mindestjahresverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung und ein Höchstverdienst von 1.500 Euro brutto pro Monat.

Universität Innsbruck als Vorreiter

All jene, die diese Voraussetzungen erfüllen, können rückwirkend die Erstattung des Studienbeitrags bei der Universität beantragen. Notwendig sei diese Maßnahme aufgrund des Auslaufens der Studiengebührenbefreiung für berufstätige Langzeitstudierende geworden, erklärte Johanna Beer, Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) Innsbruck. Die Universität Innsbruck nehme damit österreichweit eine Vorreiterrolle ein, sagte Beer, die diese Regelung als „starkes Signal“ seitens der Uni wertete.

Bibliothek der Universität Innsbruck

Hermann Hammer

Für Berufstätige soll es in Zukunft Erleichterungen geben

Die 16 ECTS entsprechen einem „prüfungsaktiv“ betriebenen Studium. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. „Studierende, die arbeiten, sollen nicht benachteiligt werden“, meinte Märk. Die Regelung soll ab dem Wintersemester 2018/19 gelten und probeweise für ein Jahr eingeführt werden. Danach müsse man die Maßnahme evaluieren und bewerten, so der Rektor, der einer „groben Schätzung“ zufolge von rund 1.200 Betroffenen an der Uni Innsbruck ausgeht.

Verdienstgrenzen werden übers Jahr gerechnet

Die Verdienstgrenzen sollen pro Jahr gerechnet werden. Das bedeutet, dass die neue Regelung auch auf Studierende zutrifft, die beispielsweise alleine in den vorlesungsfreien Sommermonaten die Geringfügigkeitsgrenze erreichen. Man habe eine möglichst einfache und handhabbare Lösung finden wollen, erklärte der Rektor. Beer erhoffte sich zudem, durch die Verknüpfung der Rückerstattung mit einer gewissen Studienleistung einen „Ansporn“ für die Studierenden zu schaffen.

Weniger Prüfungswiederholungen

Eine weitere Neuerung soll die „Prüfungskultur“ verbessern: Die Uni werde Studierenden künftig nur noch einmal pro Studium eine fünfte Prüfungswiederholung ermöglichen, kündigte Märk an. Derzeit sind im Gesetz drei Wiederholungen vorgeschrieben, in Innsbruck ist man wesentlich großzügiger. Die neue Regelung soll „das Bewusstsein für die Prüfungskultur schärfen“, hieß es.