Gotisches Widum zwischen Abbruch und Schutz

In der Gemeinde Gries am Brenner harrt ein Rechtsstreit um ein altes Widum einer Entscheidung. Der Eigentümer will das Gebäude erhalten und sanieren, die Gemeinde verweist auf einen Abbruchbescheid.

Eine Familie musste im Jahr 2011 im steinschlaggefährdeten Ortsteil Lueg einen Neubau aufgeben. Etwas entfernt davon steht das spätgotische Widum. Im Jahr 2012 habe die Baubehörde „Einsturzgefahr“ attestiert und wegen „Gefahr in Verzug“ einen Abbruchbescheid erlassen. Die Gemeinde, so die Initiative Denkmalschutz, habe jedoch keine Eile mit der Umsetzung gehabt. Sie wies jetzt darauf hin, dass der neue Eigentümer das Widum sanieren wolle. Doch die Politik werfe ihm mit dem schon länger zurückliegenden Abbruchbescheid Prügel vor die Füße, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Initiative.

Widum Gries am Brenner

Initiative Denkmalschutz

Das Widum steht in steinschlaggefährdetem Gebiet und auch unter Denkmalschutz

Bürgermeister will Entscheidung der Behörde

Der Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger argumentiert hingegen mit der Steinschlaggefahr und der gutachterlich bestätigten Baufälligkeit. Es brauche Rechtssicherheit für beide Seiten, also sei zu klären, ob der Abbruch- oder der Denkmalschutzbescheid Vorrang habe. Im zweiten Fall sei auch die Haftung für die Gemeinde zu klären. Eine Entscheidung des prüfenden Bundesverwaltungsgerichtes steht noch aus.

Die Wohnbausprecherin der FPÖ, Evelyn Achhorner, setzt sich unterdessen auch für den Erhalt des spätgotischen Baus ein. Die Bauwerke seien ein Zeichen der Geschichte und hätten eine besondere Bedeutung für Kultur und Tradition, hieß es von ihr in einer Aussendung.