Anfechtung der Innsbruck-Wahl bei VfGH

Die Bürgerinitiativen Innsbruck haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Wahlanfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl eingebracht. Die Begründung: Es habe zumindest in einigen Wahllokalen falsche Aushänge gegeben.

Auf den Aushängen sei ein Vertreter einer anderen Liste als Bürgermeister-Kandidat der Bürgerinitiativen aufgeschienen. Obwohl man ausdrücklich keinen Bürgermeisterkandidaten aufgestellt hatte, sei auf ausgehängten Wahlvorschlägen Thomas Mayer von der Liste Fritz als Kandidat angeführt worden, kritisieren die Bürgerinitiativen Innsbruck.

Sehen Glaubwürdigkeit beschädigt

Somit habe der Eindruck entstehen können, dass sich die Bürgerinitiativen Innsbruck und die Liste Fritz auf einen gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten geeinigt hätten, heißt es weiter. Das sei aber nicht der Fall gewesen, so die Bürgerinitiativen, die ihre Glaubwürdigkeit dadurch beschädigt sehen. Für sie ist das Vertrauen in die Sorgfaltspflicht der Wahlbehörden nicht mehr gegeben. Der Verfassungsgerichtshof muss die Causa jetzt prüfen.