Kuhn zieht Klagen gegen Wilhelm zurück

In der Causa rund um die Vorwürfe gegen die Festspiele Erl und deren Leiter Gustav Kuhn zieht letzterer nun die beiden gegen den Blogger Markus Wilhelm eingebrachten medienrechtlichen Entschädigungsanträge zurück. Die Zivilklage bleibe jedoch aufrecht.

„Er hätte verloren, er wäre untergegangen“, sagte Wilhelm im Gespräch mit der APA zu Kuhns Rückzug der beiden medienrechtlichen Klagen. Er habe den Aussagen der Zeuginnen nichts entgegen zu setzen, meinte der Blogger. Zwei Zeuginnen hatten in dem Verfahren bisher vor Gericht ausgesagt, eine dritte wäre zum nächsten Verhandlungstermin am kommenden Dienstag geladen gewesen.

Wilhelm glaubt an Kuhns baldigen Abgang

Der Zivilklage sah Wilhelm gelassen entgegen. „Ich fürchte mich nicht, es gibt Zeuginnen“, so der Blogger, der bereits den Abgang Kuhns von den Festspielen prognostizierte. „Kuhn wird in Erl nicht zu halten sein. Es wird in den kommenden Tagen einiges passieren, auch politisch“, meinte Wilhelm. Im Zusammenhang mit den Berichten über die Festspiele seien bis heute sieben Hauptklagen gegen ihn beim Landesgericht Innsbruck eingegangen, sagte der Blogger.

Rückzug als „Geste des guten Willens“

Kuhn begründete seinen Schritt mit Aussagen Wilhelms, wonach er „um Haus und Hof“ gebracht werden solle. Doch weder Kuhn noch Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner würden den Blogger in den Ruin treiben wollen, hieß es in einem der APA vorliegenden Schreiben. Der Maestro habe sich nun zu dieser „Geste des guten Willens“ entschlossen, da er den Eindruck vermeiden wolle, durch rechtliche Schritte „die wirtschaftliche Existenz Herrn Wilhelms“ vernichten zu wollen, hielt Kuhns Anwalt Michael Krüger fest.

Vom Landesgericht Innsbruck seien bisher drei rechtskräftige einstweilige Verfügungen gegen den Blogger erlassen worden. Im Hauptverfahren der Klage der Festspiele und im Hauptverfahren der Klage von Haselsteiner seien jeweils Versäumungsurteile ergangen, da Wilhelm die Verfahren aufgegeben habe. Weiters sei Wilhelm wegen Verstoßes gegen die von Kuhn erwirkte einstweilige Verfügung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro und zum Kostenersatz verurteilt worden, außerdem zu einer Geldstrafe und Kostenersatz, weil er entgegen einem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck die Einleitung eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens nicht veröffentlichte, zählte Krüger die Verfahren auf.

Zivilklage bleibt aufrecht

„Die beim Landesgericht Innsbruck eingebrachte Zivilklage gegen die verleumderischen Behauptungen, Maestro Kuhn habe Künstlerinnen sexuell genötigt oder vergewaltigt, läuft selbstverständlich weiter“, betonte Krüger. Denn das einzige Ziel dieses Schrittes sei es, die gegen Kuhn erhobenen Vorwürfe endgültig aus der Welt zu schaffen, hieß es.

Die Tiroler Festspiele sahen sich unter anderem mit Vorwürfen von „modernem Sklaventum“, Lohn- und Sozialdumping, Lohnwucher, Scheinselbstständigkeit und Korruption konfrontiert. Kuhn wurde neben sexueller Nötigung auch ein einschüchternder Führungsstil vorgeworfen.

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