FPÖ beantragt Prüfung von Wahlergebnis

Die FPÖ hat am Montag bei der Landeswahlbehörde einen Antrag auf Nachüberprüfung der Wahlergebnisse aller Tiroler Gemeinden eingebracht. Die FPÖ hat bei der Wahl das sechste Landtagsmandat nur hauchdünn verfehlt.

Am Montag beantragte die FPÖ bei der Landeswahlbehörde die „Überprüfung der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses der Landtagswahl“, wie es heißt. „Wesentliche Faktoren deuten auf die Notwendigkeit hin“, steht im dem Antrag weiter. „Aufgrund der Tatsache, dass 322.379 gültige Stimmen abgegeben wurden, sind 31 Stimmen, die der Wählergruppe FPÖ Tirol fehlen, ein beachtlicher Faktor für den Ausgang der Wahl“, wird argumentiert. 31 Stimmen fehlen der FPÖ auf ein sechstes Landtagsmandat - mehr dazu in FPÖ prüft Neuauszählung rechtlich.

Stimmzettel Landtagswahl

Land Tirol/Berger

Stimmzettel bei der Landtagswahl

Eine Neuauszählung der Stimmen sei das allerdings nicht, betonen die Freiheitlichen. Sie wollen geklärt haben, ob Stimmen etwa fälschlicherweise einer anderen Partei zugeordnet wurden oder ob man sich schlichtweg verzählt hat.

FPÖ gibt mehrere Beispiele an

Die FPÖ führt an, dass etwa im Bezirk Reutte zahlreiche Wahlkommissionen nur aus Mitgliedern der ÖVP bestanden hätten. Ähnlich sei das im Bezirk Landeck gewesen. Die Freiheitlichen räumen in letzterem Fall allerdings ein, dass sie aufgrund der Mitgliederstruktur im Wahlkreis Landeck nur einen Wahlzeugen in St. Anton am Arlberg entsenden konnten. Auch im Wahlkreis Reutte habe die FPÖ nicht in allen Wahlsprengeln die Gültigkeit der Stimmen überprüfen können, da die FPÖ „keine solch großen Mitgliederzahlen aufweisen kann wie beispielsweise die ÖVP im Bundesland Tirol“.

FPÖ nennt einen Wahlsprengel

Erwähnt in dem Antrag wird auch ein Sprengel in der Gemeinde Weerberg, wo laut FPÖ zwei Stimmen als gültig erklärt worden seien, die eindeutig ungültig gewesen seien. Weiters seien dort Stimmzettel, die laut Freiheitlichen den Wählerwillen für die FPÖ wiedergegeben hätten, als ungültig erklärt worden. Ähnliches sei in Wahlkreisen in Kufstein, Innsbruck-Land und Innsbruck erfolgt.

Schließlich geht es der FPÖ auch um den Betrag von 10.000 Euro. Diesen Betrag würde der Klub mit einem zusätzlichen Abgeordneten als Arbeitsbeitrag mehr bekommen.

Landeswahlbehörde entscheidet am Dienstag

Um den Vorwurf der Manipulation gehe es nicht. In diesem Fall wäre der Verfassungsgerichtshof in Wien zuständig. Vonseiten der Landeswahlbehörde heißt es, dass es für eine derartige Überprüfung Hinweise mit konkreter Substanz geben müsse. Allein mit den 31 fehlenden Stimmen zu argumentieren, sei zu wenig. Die Landeswahlbehörde tagt Dienstagvormittag. Sie prüft, ob dem FPÖ-Antrag stattgegeben wird.