Fotorechte: Vom Selfie bis zum Archivbild

Ein Interreg-Workshop an der Eurac in Bozen informiert über rechtliche Fragen zur Fotografie. Wer darf was fotografieren? Was darf veröffentlich werden? Und was, wenn auf dem Selfie noch jemand drauf ist?

Schnell noch ein Foto von sich selbst knipsen und Freunde und Verwandte im Netz teilhaben lassen. Was für viele Alltag ist, könnte aber in Italien Folgen haben. Simone Aliprandi, Rechtsanwalt aus Pavia warnt: „Wer ein Foto auf einem öffentlichen Platz macht, muss viel beachten. Wenn etwa Minderjährige im Hintergrund erkennbar sind, ist Vorsicht geboten.“

Foto mit Smartphone

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Als Faustregel empfielt der Experte für Medienrecht: Erkennbare Gesichter sollten auf Fotos, die veröffentlich werden, besser vermieden werden. Im Zweifelsfall könne man Passanten ja Fragen und so schon viele Unsicherheiten aus dem Weg räumen.

Workshop zum richtigen Umgang

Eine Tagung an der Europäischen Akademie hat sich der Fragen zu Privatsphäre und Urheberrecht angenommen. Das Tirol Archiv Photographie (TAP) ging dabei auf Fragen der Teilnehmer ein. Dazu waren Rechtsexperten aus Italien und aus Österreich eingeladen. Tagung und Workshop sollen schließlich einen zuverlässigen Ratgeber bringen, der Ende März 2018 veröffentlicht werden soll.

Vom Dachboden zum Kulturschatz

Die Veranstaltung zu den rechtlichen Fragen geht auf das Interreg-Projekt „Kulturschatz Lichtbild“ zurück, an dem neben dem TAP auch die Gemeinde Bruneck, das Südtiroler Amt für Medien und die Abteilung Museen beteiligt sind.

Interreg-Projekt "Lichtbild"

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Dabei geht es vor allem um den Umgang mit historischen Fotografien in Tirol und Südtirol. Das Ziel: Aufnahmen, die teilweise auf Glasplatten in Archiven oder auf Dachböden schlummern, sollen professionell erfasst und zugänglich gemacht werden. Rund 12.000 Fotos sollen im Rahmen des Projektes neu erfasst werden und anschließend im Internet veröffentlicht werden.

Erlaubnis & Lizenzfragen

Wer Fotos der Allgemeinheit einfach zur Verfügung stellen will, kann sich und möglichen Nutzern mit einer Creative Commons Lizenz weiterhelfen. Bilder auf der gemeinnützigen Enzyklopädie Wikipedia etwa werden mit solchen Standardlizenzen freigegeben, so auch jene, die ein Projekt in Tirol dazu gesammelt -hat - mehr dazu in Wikipedia-Offensive im Oberland

Für alle, die gerne fotografieren, gilt die Faustregel: Fotos machen ist erlaubt, außer es ist explizit verboten. So können Schwimmbäder oder Museen etwa das Fotografieren verbieten. Ansonsten ist Knipsen vor allem für das private Fotoalbum kaum problematisch.

David Runer, tirol.ORF.at

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