Lebenslange Haft im Tiefgaragenprozess

Ein 26-Jähriger, der im Dezember mehrere Frauen in Innsbrucker Tiefgaragen überfallen haben soll, ist am Mittwoch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann wird zudem in eine Anstalt eingewiesen.

Im Prozess gegen den Mann nach dem Überfall auf drei Frauen in Innsbruck legte Psychiaterin Adelheid Kastner die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt nahe. Der Kroate sei zwar in der Lage gewesen, zu erkennen, was er tut, war also zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, trotzdem habe er eine höhergradige geistige Störung, meinte Kastner.

Probleme im Umgang mit Trennung

Die Ursache der Delikte sah Kastner in dem Beziehungsende mit seiner Lebensgefährtin. „Aufgrund seiner Vergangenheit hat der Beschuldigte gravierende Probleme, mit einer Trennung umzugehen“, so die Psychiaterin. Weil seine ehemalige Lebensgefährtin auch noch Geldprobleme als Trennungsgrund angab, habe er die Lösung darin gesehen, möglichst schnell zu möglichst viel Geld zu kommen. Er habe dann Frauen überfallen, weil er in ihnen leichtere Opfer sah. Die Autos wollte er dann zu Geld machen und so seine ehemalige Partnerin davon überzeugen, zu ihm zurückzukommen.

„Da der Angeklagte aber auch in Zukunft Beziehungen haben wird und dadurch auch weitere Trennungen erleben könnte, kann es mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu Gewaltdelikten kommen“, so Kastner. Deshalb legte sie in ihrem Gutachten die Einweisung des Kroaten nahe.

Auf Schwangere eingetreten

Eines der Opfer berichtete von dem Überfall. Sie sei nach Hause gekommen und habe ihr Auto in der Tiefgarage geparkt. Nachdem sie ausgestiegen war, wurde sie plötzlich nach hinten zu Boden gerissen. Als sie auf dem Boden lag, habe der Täter mehrmals wuchtig gegen ihren Kopf getreten. „Ich habe mich nur noch zusammengekauert und versucht, meinen Bauch zu schützen, weil ich damals hochschwanger war“, schilderte die Zeugin. Schließlich sei es ihr gelungen, aufzustehen und wegzulaufen.

Anklage sprach von dreifachem Raub

Die Anklage warf dem Mann unter anderem dreifachen Raub, versuchten Mord, schwere Körperverletzung, erpresserische Entführung und Tierquälerei vor. Das erste Opfer war die 34-jährige Schwangere, die am 20. Dezember gegen Mittag in einer Tiefgarage im Gewerbegebiet Mühlau/Arzl von hinten niedergeschlagen und beraubt wurde - mehr dazu in Räuber trat Frau mehrfach gegen Kopf. Der Angreifer machte sich danach mit einem Fahrrad aus dem Staub.

Verdächtiger mit Justizwachebeamten im Gerichtssaal

zeitungsfoto.at

Der Verdächtige am Mittwoch im Gerichtssaal

Tochter von Karlheinz Böhm ebenfalls Opfer

Einen Tag später wurde die Tochter des bekannten Schauspielers Karlheinz Böhm, Sissy Böhm, Opfer des Gewalttäters. Die 61-Jährige wurde in der Tiefgarage ihres Hauses in ein Auto gezerrt und entführt. Ein Unfall in Hall stoppte schließlich die Entführungsfahrt. Dem Täter gelang die Flucht, eine sofort eingeleitete Alarmfahndung blieb erfolglos. Die 61-Jährige schwebte daraufhin in Lebensgefahr - mehr dazu in Böhm nach Entführung aus Koma erwacht.

Nach Verfolgungsjagd festgenommen

Am 22. Dezember klickten für den Mann schließlich die Handschellen. Er wurde in Zirl festgenommen, nachdem er bei einer Verfolgungsjagd gegen eine Mauer gefahren und anschließend zu Fuß geflüchtet war. Zuvor soll der Kroate abermals eine 61-jährige Frau in einer Tiefgarage attackiert, beraubt und sich mit ihrem Pkw aus dem Staub gemacht haben.

Festnahme Zirl

zeitungsfoto.at

Der Verdächtige wurde im Dezember in Zirl festgenommen

Flucht aus dem Landesgericht

Auch ein Fluchtversuch aus dem Landesgericht geht auf das Konto des Mannes: Mitte Mai sprang er nach einer Verhandlung wegen Einbrüchen, die ihm im Zuge der Ermittlungen zu den Raubüberfällen nachgewiesen werden konnten, kurzerhand aus dem Fenster - mehr dazu in Angeklagter springt aus Gerichtsgebäude. Er floh in die Altstadt, wo er rund eine halbe Stunde später von einem Großaufgebot von Polizei und Justizwache festgenommen wurde.

Lebenslang und Einweisung in Anstalt

Mittwochnachmittag wurde der Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt meldete zwar Rechtsmittelverzicht an, der Verteidiger gab aber keine Erklärung ab. Fünf der acht Geschworenen hatten den Angeklagten des versuchten Mordes für schuldig befunden. Beinahe alle der restlichen inkriminierten Delikte fielen einstimmig aus - darunter schwere Körperverletzung und Raub.