„Wunder-Baum“ gegen „Zirbenduftbaum“

Die Tiroler Online-Plattform „4betterdays.com“ ist vom amerikanischen „Wunder-Baum“-Konzern auf Unterlassung geklagt worden. Die Tiroler dürfen jetzt keine Zirbenduftbäume mehr vertreiben. Die Wirtschafskammer hat dem Tiroler Unternehmer jetzt Rechtshilfe zugesichert.

Der Tiroler Zirbenduftbaum aus einem Zwei-Mann-Betrieb und der bekannte Wunderbaum eines großen amerikanischen Konzerns: Beiden gemeinsam ist, dass es sich um schematische Darstellungen von Bäumen handelt. Damit sei man mit den Gemeinsamkeiten schon am Ende, sagt der Geschäftsführer der Tiroler Online-Plattform „4betterdays“ Elmar Frischmann. Die Plattform hatte über das Internet Zirbenduftbäume eines hiesigen Zwei-Mann-Betriebes zum Verkauf angeboten.

Zirbenduftbaum

APA/ICC.AT

Der Zirbenduftbaum aus Tirol

Einen Unterlassungsklage des amerikanischen Konzers will dem Unternehmen jetzt verbieten, die in abstraktem Baumdesign gehaltenen „Lufterfrischer" künftig zu vertreiben."Bis jetzt kostet uns die Causa bereits über 30.000 Euro“, erklärte Geschäftsführer Elmar Frischmann. „Die mögliche Anfechtung des Urteils stellt für uns schlicht und einfach finanziell ein zu großes Risiko dar, obwohl Rechtsberater meinen, dass wir durchaus Erfolg haben könnten“.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Gefahr für kleine Unternehmen

Elmar Frischmann sieht in der Klage einen gefährlichen Präzedenzfall für die Zukunft.

Mit Wirtschaftskammer gegen Urteil vorgehen

Nachdem Frischmann mangelnde Rückendeckung der Wirtschaftskammer beklagt hatte, hat Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer dem Unternehmer am Sonntag Rechtshilfe angeboten. Bodenseer sieht gute Chancen für ein Urteil zugunsten des Tirolers: „Ich glaube, dass man einen Baum nicht so schützen kann, dass ein ähnlich stilisierter Baum zum Anstoß wird“, so Bodenseer im Interview mit ORF Tirol.

Geschäftsführer sieht keine Verwechselbarkeit

Die „Zirbenduftbäume“ seien zu 100 Prozent aus heimischen Holz und hätten mit den synthetisch hergestellten „Wunder-Bäumen“ nichts gemein, außer dass beiden schematische Darstellungen von Bäumen zugrunde liegen, argumentierte Frischmann: „Jedes Kind zeichnet auf diese Weise einen Baum“. Zudem würde das Tiroler Unternehmen bei einer Online-Suche mit dem Suchbegriff „Wunder-Baum“ nicht einmal aufscheinen, das heißt die Verwechselbarkeit sei somit nicht unmittelbar gegeben.

Kritik an fehlender Rückendeckung

„E-Commerce wird auf diese Weise eine Risikofalle für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen)“, sagte Frischmann. Seitens der Politik und auch der Wirtschaftskammer würden KMUs ständig angehalten, das Werkzeug Online-Handel bzw. -Präsenz auszubauen, leider aber fehle dabei die nötige politische Rückendeckung. Die auftretenden Risiken würden unterschätzt, meinte der Geschäftsführer: „Europa läuft Gefahr, ein Vasall der US-amerikanischen E-Commerce-Riesen zu werden“. Dabei versteuere beispielsweise Amazon innerhalb der EU mit sechs Prozent, wälze aber die Arbeit und das Risiko auf die Händler ab.

Auch in ihrem Fall würde ein amerikanisches Unternehmen, nämlich die Julius Sämann Ltd., einfach per Klage eingreifen. „Die Politik muss sich aber gegen derartige Eingriffe etwa aus den USA, aber auch aus anderen Ländern zur Wehr setzen“, appellierte Frischmann. Sonst bleibe die vielfach geforderte Digitalisierung für Klein- und Mittelbetriebe eine existenzgefährdende „Online-Falle“.