Geldstrafe wegen Hasspostings auf Facebook

Dass ein unüberlegtes Hassposting auf Facebook Konsequenzen haben kann, hat am Mittwoch ein 47-jähriger Tiroler zu spüren bekommen. Das Landesgericht verurteilte ihn wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von über 3.000 Euro.

Die Anklage lautete auf Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Verhetzung. Die vom Gericht ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 3.240 Euro bezog sich auf den zweiten Anklagepunkt. Allerdings betonte die Richterin, dass sie den Angeklagten auch von der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen nicht explizit freispreche.

Der 47-Jährige, der das Urteil annahm, hatte auf der Facebook-Seite des FPÖ-Obmanns in einem Posting dafür appelliert, „denen“ (gemeint waren potentielle Attentäter, Anm.) einen Sprengstoffgürtel umzuschnallen und sie in einem Bunker „in die Luft zu jagen“. In einem zweiten Posting schrieb er, dass vier Afghanen Körperteile abgeschnitten und sie zurückgeschickt werden sollten.

Angeklagter spricht von „emotionaler Überreaktion“

Vor Gericht rechtfertigte sich der voll geständige Mann damit, dass sich die Postings nicht auf Fremde generell bezogen, sondern eine emotionale Überreaktion auf zwei konkrete Ereignisse waren - ein vereitelter Sprengstoffanschlag und eine Vergewaltigung. Er habe nicht gedacht, dass seine Postings als reale Aufforderungen zu Gewalttaten gelesen werden könnten, so der Mann, der sich mittlerweile aus Facebook verabschiedet hat. Sein Verteidiger stellte auch eine Spende an eine Flüchtlingseinrichtung in dem Raum.

Richterin: „Facebook ist eine Öffentlichkeit“

Die Richterin begründete das unbedingte Urteil damit, dass das Internet kein rechtsfreier Raum und Facebook kein Stammtisch sei. Das Verfassen von Hasspostings sei nicht zu vergleichen mit einer privaten mündlichen Meinungsäußerung.

Der Angeklagte habe zwar glaubwürdig machen können, dass er kein „Flüchtlingshasser“ sei, dennoch sei sein Verhalten als Verhetzung zu bewerten. Mit den Postings werde zu einem Klima beigetragen, das zu Gewalt und Hass gegenüber einer geschützten Gruppe führe. Die Anklage wegen zweier Vergehen schließe eine Diversion aus, die Geldstrafe sei für den unbescholtenen Elektrotechniker nicht zu niedrig und nicht zu hoch.

StA: „Man kann vor dem Schreiben denken“

Man könne vor dem Verfassen von verbalen Entgleisungen auch kurz nachdenken oder einen Eintrag später bearbeiten, argumentierte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Ärger über Terroranschläge oder Vergewaltigungen sei verständlich, entschuldige Hasspostings aber nicht. Im konkreten Fall wurden die Einträge zwar gelöscht, lebten allerdings fort - als Screenshots gespeichert und wo anders neu publiziert.

Ähnliches Urteil vor drei Wochen

Ein anderer Mann hatte für ähnliche Postings vor circa drei Wochen eine Geldstrafe von 1.120 Euro ausgefasst - mehr dazu in Wegen Facebook-Posting auf FPÖ-Seite verurteilt. Wegen dieser Postings auf seiner Seite war auch gegen FPÖ-Obmann Markus Abwerzger selbst ermittelt worden. Das Verfahren wurde aber eingestellt, weil alle Hasspostings von einem Administrator kurz nach deren Publikation wieder gelöscht wurden - mehr dazu in Ermittlungen gegen FPÖ-Chef eingestellt.