Krankenschwester bekämpfte Entlassung

Weil eine Kufsteiner Krankenschwester ihrem Dienstgeber Verstöße gegen den Datenschutz vorwarf, wurde sie vergangenen Sommer entlassen. Das Arbeitsgericht entschied jetzt, dass die Frau weiterarbeiten darf.

Zwischen der Krankenschwester und ihrem Dienstgeber, dem Bezirkskrankenhaus Kufstein, hatte es vor der Entlassung schon Verstimmung gegeben. Die Frau hatte festgestellt, dass Kollegen in ihre persönliche Krankenakte und in die ihres verstorbenen Sohnes Einblick genommen hatten. Sie erhob dagegen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Auf deren Geheiß verschärfte das Krankenhaus schließlich die Zugriffsrechte im EDV-Programm.

Angeblicher Datenmissbrauch Krankenhaus Kufstein

ORF

Das EDV-Protokoll listete auf, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat

Doch die Änderungen gingen der Frau nicht weit genug, sie wandte sich erneut an die Datenschutzbehörde. Im Juli 2016 wurde sie dann vom Krankenhaus fristlos entlassen - mehr dazu in Frau bekämpft Datenmissbrauch: Entlassen.

Als Begründung für die Entlassung hieß es, die Frau habe in ihren Beschwerden an die Datenschutzbehörde den Verwaltungsdirektor beleidigt. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigt.

Dienstverhältnis bleibt aufrecht

Seit Herbst 2016 bekämpft die Frau ihre Entlassung am Arbeitsgericht, das im Mai 2017 zugunsten der Krankenschwester entschied. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Verwaltungsdirektor dafür nicht befugt gewesen sei. Nicht er allein, sondern die Anstaltsleitung als Gremium sei dafür zuständig. Damit ist das Dienstverhältnis der Krankenschwester weiter aufrecht.

Offene Fragen zum Entlassungsgrund

Im Zuge des Verfahrens traten weitere Ungereimtheiten zutage. So hatte das Krankenhaus als Grund für die Entlassung genannt, dass die Krankenschwester in einer ihrer Datenschutzbeschwerden den Verwaltungsdirektor beleidigt habe. Die entsprechende Beschwerde lag im Krankenhaus allerdings noch gar nicht vor, als das Management bereits über die beabsichtigten Trennung von der Krankenschwester informiert wurde.

Weiterbeschäftigung fraglich

In einer ersten Reaktion auf das Urteil behielt sich der Rechtsanwalt des Krankenhauses vor, Berufung einzulegen. Ob eine Weiterarbeit der ehemals „sehr geschätzten“ Krankenschwester gewünscht werde oder nicht, könne mit der Krankenhausführung frühestens am kommenden Montag besprochen werden.

Der Anwalt der Frau sieht im Urteil einen Erfolg, mit dem die wirtschaftliche Notlage seiner Mandantin beendet werden könnte. Das schien trotz der Entscheidung des Arbeitsgerichtes ungewiss: Als die Frau unlängst ihren Arbeitsplatz aufsuchen wollte, sei sie am Betreten des Krankenhauses gehindert worden.