„Staatsverweigerer“ auch in Tirol aktiv

Im Zuge der Festnahme dutzender „Staatsverweigerer“ Ende April in Graz sind auch zwei Tiroler festgenommen worden. „Staatsverweigerer“ erkennen österreichische Behörden und Gesetze nicht an. Auch in Tirol nimmt dieses Phänomen zu.

„Staatsverweigerer“ basteln sich eigene Pässe und erkennen Behörden nicht mehr an. Erst Ende April hat es in ganz Österreich 26 Festnahmen von „Staatsverweigerern“ gegeben – mehr dazu in 26 „Staatsverweigerer“ nach Razzia verhaftet (steiermark.ORF.at).

Auch in Tirol nimmt das Phänomen zu, erklärt Stefan Eder, Sprecher der Polizei. „In allen Bezirken gibt es Anhänger dieser staatsfeindlichen Verbindungen. Sie lehnen den Staat, die Verfassung und die behördlichen Maßnahmen ab. Die Tätigkeit dieser Personen richtet sich gegen die behördlichen Maßnahmen. Sie setzen auch strafrechtliche Delikte – von der gefährlichen Drohung bis zur Nötigung und versuchen auch Betrügereien.“

Text von Staatsverweigerern

ORF

Die Behörden erhalten immer wieder Drohbriefe von „Staatsverweigerern“

Drohbriefe als Antwort auf Strafzettel

Immer öfter erhalten Behörden zum Beispiel als Antwort auf Strafzettel Drohbriefe, in denen sie aufgefordert werden, eine „Gründungsurkunde der Republik Österreich“ nachzuweisen. Auch hohe Entschädigungssummen werden dabei gefordert. Das werde inzwischen strafrechtlich verfolgt, sagt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft: „Es finden deshalb auch regelmäßig Ermittlungsverfahren statt, weil es ja als Erpressung oder Drohung qualifiziert werden kann. Es wird auch versucht, Behördenvertreter einzuschüchtern. Es kommt auch zu Widerstand gegen die Staatsgewalt. Außerdem kommt es zu Urkundenfälschungen. Sie stellen sich auch selber ihre Kfz-Kennzeichen her.

Eigener Name wird nicht anerkannt

Diese Vergehen werden auch strafrechtlich verfolgt und landen vor Gericht. Dort machen die „Staatsverweigerer“ Verhandlungen oft zu einem bizarren Schauspiel, erzählt Andreas Stutter, Vizepräsident vom Landesgericht Innsbruck: „Manche lassen sich nicht mit ihrem Namen ansprechen. Sie sagen, diesen Namen habe ihnen ein Staat gegeben, den sie nicht anerkennen. Manche bringen eigene Urkunden mit, in denen ein anderer Name steht. Es ist schwierig, mit diesen Leuten zu kommunizieren. Manche haben den Richter aufgefordert, sich zu legitimieren. Manche erkennen dann nicht einmal den Dienstausweis des Richters an. Das Gesetz gilt aber für alle gleich.“

Verhandlung in Abwesenheit

Ob die Menschen den Staat anerkennen oder nicht, ist vor Gericht egal. Gefälschte Pässe oder Vereinigungen schützen nicht vor dem Gesetz, so Stutter. Wenn jemand nicht zu seinem Gerichtstermin erscheint, gibt es die Möglichkeit, den Fall in Abwesenheit zu verhandeln. „Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, muss die Person von der Polizei vorgeführt werden“, so Stutter.

Sechs Schuldsprüche zu Staatsleugnern wurden in Krems bereits gefällt, Geldbußen und bis zu 20 Monate Haft wurden dabei für unterschiedliche Vergehen verhängt - mehr dazu in Sechs Schuldsprüche gegen „Staatsverweigerer“.