Freispruch von Bestechlichkeitsvorwurf

Eine Schuldirektorin ist am Montag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, für den Bezug von Schulbüchern vom Händler Provision gefordert zu haben.

Vor Gericht schilderte der als Zeuge geladene Buchhändler ein Treffen mit der Direktorin Ende Jänner 2014. Dabei soll sie von ihm zehn Prozent des Auftragsvolumens der Schulbuchlieferung – rund 3.000 Euro - als Provision gefordert haben. Die angeklagte Schuldirektorin wies die Vorwürfe vehement zurück und bekannte sich nicht schuldig.

Vielmehr habe sie dem Händler bei diesem Treffen den Schulbuchauftrag entziehen wollen, so die Direktorin. Bereits im Vorfeld habe es Meinungsverschiedenheiten zwischen der Direktorin und dem Händler, der auch als Kooperationspartner für einen der Schulzweige fungierte, gegeben. Sie habe den Auftrag dann aus „Angst um den betroffenen Schulzweig“ erteilt, da der Händler mit Auflösung der Kooperation gedroht habe, so die Direktorin.

Händler meldete Direktorin beim Landesschulrat

Ein Jahr später habe sie dann letztendlich aber doch den Schulbuchpartner gewechselt, sagte die Schulleiterin. Kurz darauf habe der Händler sie beim Landesschulrat und bei der amtsführenden Landeschulratspräsidentin angeschwärzt. Er habe erst rund eineinhalb Jahre nach dem Gespräch von der Provisionsforderung erzählt, weil er dachte, dass die Direktorin „ihr Ansinnen in der Zwischenzeit ad acta“ gelegt habe, so daraufhin der Zeuge. „Als sie mir den Auftrag per Fax entzogen hat, dachte ich, dass sie jetzt bei jemand anderen mit der Provisionsforderung Erfolg hatte und ich habe deshalb die offiziellen Stellen informiert“, meinte der Buchhändler.

Zeuge interventierte gegen Angeklagte

„Es ist merkwürdig, dass der Händler erst dann moralische Bedenken bekommt, wenn man ihm den Schulbuchauftrag nicht mehr erteilt“, merkte Richter Andreas Mair in der Urteilsbegründung an. Außerdem sei aus einem E-Mail-Verkehr ersichtlich, dass der Zeuge gegen die Angeklagte in ihrer Position als Direktorin interveniert hatte.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.