Novelle zum Skischulgesetz in Vorbereitung

Das Tiroler Skischulgesetz wird nach der Ankündigung einer Klage seitens der EU-Kommission geändert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in Ausarbeitung. Die EU ortet Benachteiligungen ausländischer Skilehrer in Tirol.

Die Vorschriften in Tirol würden es ausländischen Skilehrern untersagen, Schüler anzunehmen, die sich bereits an Ort und Stelle befinden. Damit dürften diese Skilehrer Dienstleistungen nur für Kunden erbringen, die mit ihnen zusammen aus dem Land anreisen, in dem der jeweilige Skilehrer oder die jeweilige Skischule niedergelassen sind. Dieses Verbot benachteilige ausländische Lehrer gegenüber Tiroler Skilehrern, die sämtliche Kunden annehmen dürfen. Damit verstoße Österreich gegen die Dienstleistungsfreiheit, heißt es seitens der EU-Kommission

Zweimalige Mahnung der EU ohne Reaktion

Die Kommission hatte ihre Bedenken bereits im Juli 2014 in einer begründeten Stellungnahme und im Juli 2015 in einer weiteren Mitteilung vorgebracht. Da Österreich nicht in angemessener Weise reagierte und keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hatte, beschloss die Kommission, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen - mehr dazu in EU: Hürden für ausländische Skilehrer zu hoch.

Verbot für ausländische Skilehrer vor dem Fall

Eine Gesetzesnovelle zum Tiroler Skischulgesetz sieht jetzt vor, dass das Verbot für ausländische Skilehrer fällt, wenn die ausländischen Skilehrer ihren Unterricht anmelden. Details dazu stehen allerdings noch aus. Die Novelle habe noch Abstimmungsbedarf, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP). Dennoch soll das Gesetz im August in die Begutachtung gehen und voraussichtlich im Oktober-Landtag beschlossen werden.