Glawischnig klagt Tiroler nach Internet-Posting

Die Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, hat einen Tiroler wegen übler Nachrede geklagt. Anlass war ein Posting im Internet mit frei erfundenen Aussagen Glawischnigs über Asylwerber. Der Prozess findet kommende Woche am Landesgericht Innsbruck statt.

Glawischnig klagt jenen Tiroler wegen übler Nachrede, der ein Bild von ihr im Parlament sitzend auf Facebook gepostet und mit einer vermeintlich von der Grünen Politikerin stammenden Aussage versehen hat.

Glawischnig falsches Posting

privat

Durch den Inhalt dieses Postings sieht sich Glawischnig verleumdet und klagt deswegen.

Klagen bei Verleumdung im Netz

Glawischnig vermutet Funktionäre oder Sympathisanten der Freiheitlichen Partei als Urheber hinter derartigen Postings. Es sind für sie gesteuerte Lügen-Zitate. Glawischnig geht seit längeren mit Klagen gegen derartige Verleumdungen vor. Gegenüber dem ORF Tirol erklärt sie den Grund: „Ich hab mich ungefähr vor einem halben Jahr entschlossen, gegen alles was an Hetze und Rechtsbruch im Internet passiert, auch wirklich rigoros vorzugehen, weil ich der Meinung bin, dass Internet kein rechtsfreier Raum ist“, so die Politikerin.

„Gerade bei solchen Unterstellungen, wo man einer Frau, einer Politikerin wirklich sehr schlimme Dinge im Netz mit Foto und mit einem Zitat unterstellt, die einfach erlogen und nicht wahr sind, denke ich, ist es sehr wichtig, auch eine rote Linie zu ziehen“, erklärt sie weiter.

Eva Glawischnig

Die Grünen

Geld aus gewonnenen Verfahren wird gespendet

In inzwischen über 30 ähnlichen Fällen hat sich Glawischnig juristisch zur Wehr gesetzt, in 16 Fällen gibt es bereits Entscheidungen. Die Bundessprecherin der Grünen hat dabei Recht bekommen bzw. Vergleiche erzielt. Über 4.500 Euro Entschädigung sind ihr bisher gerichtlich zugesprochen worden. „Jeder Cent wird gespendet“, hält sie fest, etwa an Mutter-Kind-Zentren, die Caritas, Flüchtlingsunterbringungen oder Obdachlosen-Einrichtungen.

Prozess am 15. Juli 2016

Der Prozess in Innsbruck soll am 15. Juli am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Der Strafrahmen für das Vergehen der üblen Nachrede, mit dem jetzt auch ein Tiroler konfrontiert ist, beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Glawischnig muss laut Landesgericht dem Prozess nicht zwingend beiwohnen, sie könne auch einen Bevollmächtigten nach Innsbruck schicken.