Nazi-Devotionalien: Unterländer verurteilt

Am Donnerstag ist ein 64-jähriger Unterländer wegen des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz verurteilt worden. Der Mann bekannte sich weitgehend schuldig. Er sei aber kein Nazi, wie er vor Gericht sagte.

Die Geschworenen kamen relativ schnell zu seinem Urteil: zwölf Monate Haft bedingt und 5.400 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verfassungsschutz wurde auf den Angeklagten aufmerksam, nachdem er mit seinem Motorrad, auf dem ein Nazi-Abzeichen versehen war, fotografiert wurde. Bei einer Hausdurchsuchung in Schwaz fand die Polizei dann eine Sammlung von Nazi-Devotionalien: Hakenkreuz-Fahnen, NS-Orden, eine Büste von Adolf Hitler sowie eine Puppe, die den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Außerdem fand die Polizei auch Waffen, die nicht deaktiviert - also unbenutzbar - gemacht worden waren.

Vom Vater geprägt

Der Angeklagte hatte für das Verfahren eine schriftliche Erklärung vorbereitet. Wegen eines schweren Unfalls vor ein paar Jahren tue er sich schwer mit dem Sprechen. In dem Schreiben bestätigte er die Vorwürfe weitgehend. Er sei aber kein Nazi. Er sei lediglich familiär geprägt. Sein Vater sei in Hitlers Leibstandarte gewesen. Die Dinge habe er großteils geschenkt bekommen, etwa von seinem Vater oder dessen ehemaligen Kameraden. Politisch habe ihn die Nazi-Zeit aber nie interessiert, wohl aber das Militärische, führte der Angeklagte später dann doch mündlich weiter aus.

Die Staatsanwältin hat das frühere Haus des Beschuldigten als regelrechtes NS-Museum bezeichnet. Die Verhandlung war nach eineinhalb Stunden beendet.