Lebenslang wegen Mordes im Schrebergarten

Im Fall des im Vorjahr in seinem Schrebergarten getöteten 59-jährigen Innsbruckers ist am Donnerstag der 44-jährige Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Anklage gab keine Erklärung ab.

Geschworene glaubten dem Angeklagten nicht

Der 44-jährige Angeklagte hatte vorübergehend ein Gartenhaus in Innsbruck bewohnt, das ihm sein Opfer, ein 60-jähriger Tiroler, zur Verfügung gestellt hatte. An einem Abend im März 2015 habe sich der Gastgeber sexuell genähert, worauf er mit einem Stein zugeschlagen habe, sagte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht. Dieser Stein - die Mordwaffe - ist bis heute nicht gefunden.

Polizist nimmt Verdächtigem in Gerichtssaal Handschellen ab

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Der Verdächtige im Gerichtssaal

Doch an dieser Version entstanden am Donnerstagvormittag im Geschworenenprozess Zweifel. So gab der Täter bei seiner Verhaftung in Deutschland zunächst an, er habe mit dem Gastgeber und späteren Opfer einen Streit gehabt, weil der Gastgeber ihm nahegelegt habe, in seine Heimat Südtirol zu fahren und sich dort seinen Problemen zu stellen.

Blutspritzer an der Wand waren laut gerichtsmedizinischem Gutachten außerdem woanders, als sie nach der Schilderung des Angeklagten hätten sein müssen. Auch die Verletzungen des Opfers könnten nur schwer von einem eckigen Stein stammen, wie ihn der Angeklagte bei der Verhandlung beschrieb. Eher rührten sie von einem runden Stein, so der Gerichtsmediziner.

Polizei bei Such in Schrebergarten

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Ermittlungen nach dem Leichenfund im Schrebergarten

Der Angeklagte gab an, dass er 3.000 Euro aus der Geldtasche des Opfers mitnahm. Laut Staatsanwaltschaft war der 44-jährige Südtiroler zur Tatzeit alkoholisiert, aber zurechnungsfähig.

Psychiaterin attestierte Zurechnungsfähigkeit

Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 44-jährigen Angeklagten in ihrem Gutachten die Zurechnungsfähigkeit. Er habe aber eine neurotische Persönlichkeitsstörung, so die Psychiaterin.

„Er schiebt alle unangenehmen Dinge immer auf die Seite, kehrt sie unter den Teppich und verdrängt sie“, sagte Kastner. In Innsbruck habe er sich dann in einer prekären und angespannten Situation befunden, was zu einer hohen unbewussten Anspannung geführt habe. Bei der Tat sei diese Anspannung dann vulkanartig ausgebrochen. „Grundsätzlich ist der Angeklagte aber kein aggressiver Mensch und es ist auch nicht davon auszugehen, dass er erneut gefährlich werden könnte“, resümierte die Psychiaterin.

An Embolie und Blutverlust verstorben

Aufgrund der persönlichen Verletzungen schlug der Täter mehrfach mit hoher Wucht und massiver Energie auf den Kopf des Opfers, so Gerichtsmediziner Walter Rabl. Das Opfer sei schließlich an einer Luftembolie und hohem Blutverlust gestorben, fügte Rabl hinzu.

Staatsanwalt Hermann Hofer merkte in seinem Schlussplädoyer an, dass er der Version des Angeklagten, wonach er das Opfer aufgrund eines sexuellen Annäherungsversuches erschlagen habe, keinen Glauben schenken könne. „Das Opfer hat ihn aufgefordert, sich einen Job zu suchen und aus der Schrebergartenhütte auszuziehen“, sagte Hermann in Richtung der Geschworenen. Deshalb sei es zu einem Streit gekommen.

Der 44-Jährige zeigte sich in seinem Schlusswort reumütig. „Ich entschuldige mich bei den Angehörigen. Es tut mir leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen“, so der Angeklagte.

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