Mehr Personal für Tirols Asylbehörde

Weil die Zahl der Asylanträge auch in Tirol zuletzt stark gestiegen ist, wird die Asylbehörde in Tirol mehr Beschäftigte bekommen. Damit sollen Asylverfahren schneller abgewickelt werden können. Das hat das Innenministerium nun zugesagt.

Seit Monaten kämpfen die Mitarbeiter der Tiroler Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl mit der steigenden Zahl von Asylanträgen. Der Kritik, dass die Verfahren mitunter zu lange dauern, trägt das zuständige Innenministerium jetzt Rechnung. Der Personalstand von derzeit 44 wird erhöht und es kommt eine neue Außenstelle ausschließlich für Asylverfahren.

Deutlich mehr Mitarbeiter

Arno Nitzlnader, der Direktor des BFA in Tirol sagt: „In der Außenstelle werden 18 bis 20 Personen arbeiten. Außerdem sind wir dabei, die Regionaldirektion räumlich zu erweitern, weil wir auch hier den Personalstand aufstocken wollen. Insgesamt werden dann zwischen 68 und 70 Personen bei uns arbeiten.“

An die 3.800 Asylverfahren sind derzeit in Tirol anhängig. Insgesamt hat sich die Zahl so wie auch in ganz Österreich erhöht. Arno Nitzlnader geht davon aus, dass mit mehr Mitarbeitern die Verfahren schneller und gleichzeitig qualitätsvoll abgewickelt werden können. „Die Asylverfahren dauern im BFA derzeit sechs Monate, wir rechnen heuer mit mehr als 85.000 Asylanträgen. Das ist im Vergleich zu 2014 eine Steigerung von mehr als 200 Prozent.“

Asyl auf Zeit wird kritisch gesehen

Neben den Asylverfahren haben die Mitarbeiter noch eine Reihe anderer fremdenpolizeilicher Aufgaben zu erledigen, sagt Nitzlnader. Weil nicht abzusehen sei, ob und wann die Zahl der Asylanträge wieder sinken wird, werde bereits an weiteren Personalaufstockungen gearbeitet.

Die zuletzt von der Regierung geplante Novelle des Asylgesetzes, die Asyl auf Zeit bringen soll, sieht der Leiter der Tiroler Regionaldirektion kritisch, weil aufwendig. „Das würde für uns bedeuten, dass wir sämtliche anerkannte Flüchtlinge nochmals prüfen müssen. Und zwar in einem Verfahren, ob der Fluchtgrund weiter besteht, oder ob wir ein Aberkennungsverfahren einleiten müssen. Ein Aberkennungsverfahren ist mit dem gleichen Aufwand verbunden wie ein Asylverfahren. Es würde also für uns einen erheblichen Mehraufwand bedeuten“, sagt Arno Nitzlnader vom BFA in Tirol.