RH will Entpolitisierung der Landesschulräte

Der Rechnungshof (RH) empfiehlt eine weitgehende Reform der Tiroler und oö. Landesschulräte. An der Spitze der Behörde sollte ein Bundesbediensteter statt des Landeshauptmanns bzw. amtsführenden Präsidenten stehen, heißt es in einem Bericht am Donnerstag.

Die Funktion des Vizepräsidenten sowie die Kollegien sollen abgeschafft werden. Gleich zu Beginn des Berichts, der sich im Detail den Schulbehörden in Oberösterreich und Tirol widmet, hält der RH fest: „Die Ausgestaltung der Behördenstruktur der Landesschulräte war einzigartig im Verwaltungssystem des Bundes.“

So steht der jeweilige Landeshauptmann als Präsident an der Spitze des Landesschulrats, der (trotz seines Namens) eigentlich eine bundesunmittelbare Behörde ist. In allen Ländern bestellt der Landeshauptmann allerdings einen amtsführenden Präsidenten, den er auch jederzeit abberufen kann. Sowohl Präsident als auch amtsführender Präsident unterliegen in ihrer Funktion aber den Weisungen der Bildungsministerin.

RH: „Zu starker Einfluss des Landes“

In dieser Konstruktion ortet der RH ein Problem: Folge sei ein „starker Landeseinfluss“ auf die Bundesverwaltung. Der amtsführende Präsident unterliege aufgrund des jeweiligen Abberufungsrechts durch den Landeshauptmann „einem (potentiellen) Interessens- bzw. Treuekonflikt“ zur Bildungsministerin. Der RH hält deshalb die derzeitige Konstruktion „nicht mehr für zweckmäßig und überdies zu kostenintensiv“. Er empfiehlt statt der Doppelspitze Landeshauptmann/amtsführender Präsident ein „monokratisches System mit einem Bundesbediensteten als Behördenleiter“. So würden etwa auch „die nicht unerheblichen Kosten (Funktionsgebühr, Dienstwagen, Repräsentationsaufwendungen) für die amtsführenden Präsidenten entfallen“.

Hinterfragt wird vom RH auch die Sinnhaftigkeit der Landesschulrats-Vizepräsidenten. Dieser Posten kommt der zweitstärksten Fraktion im Landtag zu und umfasst vor allem Akteneinsichts- und Beratungsrechte.

Abschaffung der Kollegien

Aufgrund der Kompetenzverteilung problematisch sieht der RH auch die ebenfalls nach dem Landtagswahl-Ergebnis zusammengesetzten Landesschulrats-Kollegien, in denen etwa Eltern- und Lehrervertreter sitzen. Diese würden die Organisationshoheit über nachgeordnete Dienststellen des Bundes besitzen - keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Organisation der Landesschulräte habe dagegen das Bildungsministerium, obwohl es die Verantwortung für die Einhaltung der Stellenpläne und letztlich auch für das Budget trage. Der RH empfiehlt daher die Abschaffung der Kollegien - deren Aufgaben solle das Amt des Landesschulrats unter Einbindung der Schulpartner übernehmen.

Kritik an Dienstwagen des Ex-Präsidenten

Im Detail hält der RH dem oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten Fritz Enzenhofer (ÖVP) zu hohe Repräsentationsaufwendungen vor (2013: 20.000 Euro). Diese seien damit dreieinhalbmal so hoch gelegen wie bei seinem Amtskollegen in Tirol. Er empfahl daher dem Landesschulrat für Oberösterreich, „die Verfügungsmittel des amtsführenden Präsidenten im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu reduzieren“.

Umgekehrt wurde dem ehemaligen Tiroler Landesschulratspräsidenten Hans Lintner (ÖVP) nach Ansicht des RH ohne gesetzliche Grundlage und trotz Einspruchs des Landesrechnungshofs vom Land ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Außerdem seien entgegen der entsprechenden Reisegebührenvorschriften auch Hotelrechnungen innerhalb Tirols und über die vorgeschriebenen Höchstgrenzen hinaus refundiert worden.

Verwaltung der Landeslehrer zu komplex

In einem weiteren Bericht widmete sich der RH der Lehrerpersonalverwaltung in Tirol und OÖ. Auch hier ortet er Probleme durch die „komplexe Kompetenzverteilung“ zwischen Bund und Ländern. So gebe es in den beiden Ländern „unterschiedliche Behördenstrukturen für die Bundes- und Landeslehrerpersonalverwaltung“, eine „Vielzahl an befassten Behörden sowie Organisationseinheiten und daraus resultierende komplexe Abläufe, insbesondere bei den Landeslehrern“. Seit dem Prüfungszeitraum hat es hier aber eine gewisse Entlastung gegeben: 2014 wurden die Bezirksschulräte als Behörde abgeschafft - sie werden allerdings meist als „Außenstellen des Landesschulrats“ weitergeführt.

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