Gericht: Einspruch Ofers abgewiesen

Der wegen des Verdachts des Drogenhandels in U-Haft sitzende Innsbrucker Gemeinderat und „Inn-Pirat“ Alexander Ofer steht am 1. Juni vor Gericht. Sein Einspruch gegen die Anklage wurde abgewiesen, sie ist damit rechtskräftig, teilte ein Sprecher des Landesgerichts am Mittwoch mit.

Ausständig ist vorerst die Entscheidung über die Enthaftung Ofers, der sich seit 27. März in U-Haft befindet - mehr dazu in „Inn-Pirat“ Ofer bleibt in U-Haft.

Indizien auf Tatbegehungsgefahr

Der Gemeinderat war am 27. März wegen Tatbegehungsgefahr verhaftet worden. Das seinerzeit gesperrte Bankkonto für das „Wissenschaftsprojekt ‚Legal kiffen‘“ im Internet soll durch eine neue Bankverbindung ersetzt worden sein. Die Justiz wertete dies als klares Indiz dafür, dass das angeklagte Verhalten fortgesetzt werden solle, hieß es.

Bei einer Hausdurchsuchung beim „Inn Piraten“ sollen im vergangenen November größere Mengen Suchtgift sichergestellt worden sein. Unter anderem hätten die Suchtgiftermittler 2,2 Kilogramm Marihuana, ein halbes Kilogramm Cannabisharz, 14 Gramm Kokain und 34.500 Euro Bargeld gefunden - mehr dazu in Gemeinderat unter Suchtmittelverdacht.

Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft

Im Rahmen der „Studie“ waren Probanden gegen Entgelt fünf Gramm Marihuana angeboten worden. Dafür soll sich neben Ofer auch dessen Ersatz-Gemeinderat Heinrich Stemeseder verantworten müssen. Angeklagt ist das Verbrechen des Suchtgifthandels, da der Deal laut Staatsanwaltschaft 2.000 Personen angeboten worden war. Beiden Piraten drohen allein dafür bis zu zehn Jahre Haft.

Ofer muss sich laut Anklage außerdem wegen Untreue, Veruntreuung und Betruges verantworten. Bei Einvernahmen habe der Gemeinderat laut Staatsanwaltschaft erklärt, dass er die Parteienförderungsgelder nicht für die Fraktion, sondern für die Finanzierung seines eigenen Cannabiskonsums verwendet habe.

Vorwurf der Veruntreuung

Außerdem beinhaltet die Anklage noch ein Piraten-Projekt für Soziales Wohnen. Dabei steht Ofer im Verdacht, 50.000 Euro, die ihm ein Förderer zum Ankauf einer Liegenschaft für das Sozialprojekt zu Verfügung gestellt hatte, veruntreut zu haben. Wenige Wochen später soll er vorgetäuscht haben, nunmehr weiteres Geld für den Ankauf dieser Liegenschaft zu benötigen. Daraufhin habe ihm der Bekannte wieder Geld, diesmal 100.000 Euro in bar, gegeben. Nur noch 34.500 Euro konnten beim Beschuldigten sichergestellt werden. Unter anderem soll mit dem Geld der Ankauf des Suchtgiftes finanziert worden sein.