„Brückenschlag“ rechtlich durchgefallen

Seit Freitag liegen zum Projekt „Brückenschlag“ alle Gutachten vor. Damit dürften bei dem umstrittenen Seilbahnprojekt über die Kalkkögel auch die Würfel gefallen sein, denn laut einem Gutachten ist das Projekt verfassungsrechtlich nicht möglich.

Landtagspräsident Herwig van Staa (ÖVP) sagte am Montag nach dem Klubobleuterat, dass es rechtlich höchste Bedenken gebe. Das Projekt sei nach dem Verfassungsrecht nicht möglich, zitiert van Staa die Gutachterin. Für das Projekt müsste das Tiroler Naturschutzgesetz geändert werden, denn die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung ist in Ruhegebieten verboten. Ruhegebiete stellen im Naturschutzgesetz eine spezielle Art von Schutzgebieten dar. Ihr Schutzzweck ist ein herausragender mit einer speziellen Art von Erholung für die Menschen.

Ausnahmeklausel schafft Ungleichbehandlung

Die Befürworter wollten das Verbot der Errichtung von Seilbahnen im Text beibehalten, mit dem Zusatz: „ausgenommen Skigebietszusammenschlüsse“. Das rechtliche Gutachten sieht in dieser Differenzierung eine sachlich nicht rechtzufertigende Ungleichbehandlung.

Wörtlich schreibt die Gutachterin Anna Gamper von der Universität Innsbruck: „Insgesamt wird dem Landesgesetzgeber daher davon abgeraten, § 11 Abs 2 lit b leg cit entsprechend dem Vorschlag abzuändern. Es ist anzunehmen, dass die vorgeschlagene Ergänzung dieser Bestimmung gleichheitswidrig wäre und aus diesem Grund gegebenenfalls vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben würde.“

Mit Alpenkonvention unvereinbar

Auch bei einem völkerrechtlichen Gutachten, das die Vereinbarkeit mit der Alpenkonvention prüfen sollte, ist der Skigebietszusammenschuss durchgefallen. Das festgeschriebene Verbot von Seilbahnen sei wesentlich für den Schutzzweck des Ruhegebiets, zitierte der Landtagspräsident aus dem Gutachten. Ein Zusammenschluss der Skigebiete „Axamer Lizum“ und „Schlick 2000“ sei nur möglich, wenn das Ruhegebiet nicht verletzt werde.

Ein Gutachten der Seilbahnbehörde des Verkehrsministeriums, der Abteilung für Raumordnung sowie ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Projekts seien hingegen positiv ausgefallen. Eine absolute Verhinderung für das Projekt sei deshalb nicht festgeschrieben. „Man müsste aber die österreichische Verfassung ändern und das halte ich für politisch nicht gangbar“, kommentierte van Staa.

Landtag trifft Letztentscheidung

Nun werden die Klubs über die Gutachten diskutieren. Mit Ausnahme des Wirtschaftsgutachtens, das vertrauliche Informationen enthält, sollen alle auf der Homepage des Landes veröffentlicht werden. Letztendlich liegt es aber am Landtag. Die Landesregierung hat die Entscheidung über das Projekt bekanntlich dem freien Spiel der Kräfte im Landtag überlassen. Nach vielen Jahren an Diskussionen wird es jetzt wohl im Märzlandtag eine endgültige Abstimmung geben.

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