Bond-Dreh: Kritik an Security-Firma
Die Dienstverträge könnte man auch „die Lizenz zum Ausbeuten“ nennen, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Mehrere Beschäftigte hätten sich bei der Kärntner und der Tiroler vida-Landesorganisation gemeldet. Bei der Überprüfung der Dienstverträge habe sich herausgestellt, dass der „Dienstgeber die Verfallsfrist für Ansprüche auf einen Monat verkürzt hat, obwohl der Kollektivvertrag vier Monate vorsieht“, monierte vida-Kärnten-Landesgeschäftsführer Thomas Finsterwalder. Dies sei „sittenwidrig und nicht zulässig“.
Eine im Vertrag erwähnte „großzügige“ Überzahlung dürfte einer Überprüfung in der Praxis nicht standhalten, wenn damit sämtliche im Kollektivvertrag vorgesehenen Zulagen und Zuschläge abgegolten sein sollen, erklärte Finsterwalder.
Gewerkschaft bietet Überprüfung an
Zudem würden die Dienstverträge fragwürdige Konkurrenzklauseln und Konventionalstrafen enthalten. Auch bei den Arbeitszeitaufzeichnungen dürfte eine genauere Überprüfung Differenzen zum Arbeitsrecht ergeben, kritisierte vida-Tirol-Landesgeschäftsführer Philip Wohlgemuth.
Die Dienste im Bewachungsgewerbe seien „lang und anstrengend und unter teils sehr schwierigen Bedingungen“. Da sollten sich Beschäftigte vom Dienstgeber zumindest Fairness bei den Dienstverträgen erwarten können. Die Gewerkschaft bot Mitarbeitern der privaten Sicherheitsfirma an, ihre Verträge und Arbeitszeiten zu überprüfen und etwaige bestehende Ansprüche geltend zu machen.