Schlussstrich im Mordfall Föger
Nach dem Mord an Angelika Föger im Juni 1990 war damals ein junger Arbeitskollege der Frau verurteilt worden. Die Familie des Opfers hat in der Folge aber immer wieder Zweifel geäußert, dass damit der wahre Täter zur Rechenschaft gezogen wurde.
Der Mordfall Föger
Die zweifache Mutter ist 1990 an ihrem Arbeitsplatz in Grän, nach mehreren Messerstichen, gestorben. Der Fall galt schnell als geklärt. Ein Lehrling wurde verurteilt. Es handelte sich um ein sexuell motiviertes Verbrechen, so das Gericht.
Witwer darf Vorwürfe nicht mehr äußern
Vielmehr hat der Witwer Ermittlungen und Justizentscheidungen angezweifelt und jahrelang auch öffentlich eine Familie beschuldigt, in die Tat verwickelt gewesen zu sein - mehr dazu in Mordfall Föger beschäftigt wieder Gericht. In einem Zivilverfahren gegen den Witwer hat sich die Familie gegen diese Vorwürfe zur Wehr gesetzt und schließlich in allen Instanzen Recht bekommen.
Der Witwer darf die Vorwürfe gegen die Familie nicht mehr äußern. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner letzten Entscheidung darüber nochmals klargestellt, dass man sich in solchen Fällen nicht auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann, weil dadurch die gesetzliche Unschuldsvermutung für die Familie verletzt werde. Sie wäre damit von ehrenbeleidigender Rufschädigung betroffen. Der Oberste Gerichtshof verweist gleichzeitig darauf, dass die Justiz die vom Witwer erhobenen Vorwürfe auch nochmals geprüft habe. Dieses Verfahren sei aber eingestellt worden.
Der Witwer selbst kritisiert nach der Entscheidung, dass er in dem Zivilverfahren keine Gelegenheit hatte, den Wahrheitsbeweis für seine Aussagen anzutreten. Er will den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Frage anrufen.