Menschliches Versagen Grund für Gondelabsturz

Sonntagfrüh ist eine talwärts fahrende leere Gondel der Einseilumlaufbahn Gamsgarten auf dem Stubaier Gletscher abgestürzt. Grund für den Absturz der Gondel ist laut Verkehrsministerium menschliches Versagen gewesen.

Kurz nach 7.00 Uhr wurden am Sonntag, wie jeden Tag bei der Gamsgarten-Bahn, die ersten Gondeln eingehängt, als plötzlich knapp unterhalb der Bergstation eine der Gondeln in die Tiefe stürzte und drei weitere beschädigt wurden. Laut Auskunft aus dem Verkehrsministerium von Dienstagmittag habe die Gondelbahn automatisch gestoppt, sei dann aber wieder in Betrieb genommen worden.

In dem Bericht aus dem Verkehrsministerium heißt es:

„Nach diesem Bericht kam es in der Bergstation der EUB Gamsgarten, II. Teilstrecke zu fehlerhaften Kupplungen der Klemmapparate am Förderseil. Die Kuppelschließschiene war nicht richtig eingestellt, weshalb in der Folge die Kupplungen nicht richtig funktionierten. Jedoch haben die für die Erkennung dieses Fehlers maßgeblichen Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß angesprochen. Die Betriebsvorschrift für die Seilbahn enthält Verhaltensanweisungen, wie bei Ansprechen einer Einrichtung zur Überwachung des Kuppelvorganges vorzugehen ist. Diese Vorgaben wurden nicht eingehalten. Der Betrieb mit der Anlage wurde dennoch weitergeführt, weshalb es letztendlich zum Absturz eines Fahrzeuges und zur Beschädigung von drei weiteren Fahrzeugen kam. Seitens des Herstellers wurden sämtliche Kuppelstellen der Anlage überprüft. Auch wurde das Förderseil durch eine Seilbahnfachfirma überprüft. Im vorliegenden Bericht wird aus technischer Sicht einer Wiederaufnahme des öffentlichen Personenverkehrs zugestimmt. Die behördliche Freigabe wird daher noch im Laufe des heutigen Tages erfolgen.“

Gondel-Einhänge-Mechanismus

ORF/Schwaninger

Eine grüne Schiene wie diese war defekt

Bahn ab Mittwoch wieder in Betrieb

Verletzt oder gefährdet wurde bei dem Absturz nach Polizeiangaben niemand. Der Zwischenfall bei der Gamsgarten-Bahn ereignete sich in 2.550 Metern Höhe. Die Absturzstelle befand sich außerhalb des gesicherten Skiraums. Reinhard Klier, Vorstandsvorsitzender der Stubaier Gletscherbahnen: Die Schließschiene sei abgenützt gewesen und ersetzt worden, auch andere Schienen seien jetzt überprüft und manche vorsichtshalber ersetzt worden. Die Seilbahnbehörde hat am Dienstagnachmittag die Bahn wieder für den Betrieb freigegeben, ab Mittwoch wird sie wieder regulär in Betrieb sein.

Seilbahnbehörde kündigt genaue Untersuchung an

Der Leiter der Obersten Seilbahnbehörde im Bundesministerium für Verkehr, Jörg Schröttner, sagte am Dienstagnachmittag gegenüber dem ORF Tirol, man werde noch genau untersuchen, warum verbindliche Bestimmungen der Betriebsvorschrift nicht eingehalten worden seien. Das werde man zu einem späteren Zeitpunkt machen. Zunächst habe man nur untersucht, was die Ursache gewesen sei und ob der Betrieb wieder aufgenommen werden könne.

Zur Frage, ob es aufgrund dieses Vorfalls möglicherweise auch bei anderen Bahnen Konsequenzen bei Schulungen oder Sicherheitsvorkehrungen gebe, sagt Schröttner, es sei genug vorgegeben.

Seilbahnunglück am Hochzeiger

Im Dezember 1993 waren im Skigebiet Hochzeiger im Pitztal zwei Gondeln zusammengstoßen nachdem eine Gondel auf dem Seil ins Rutschen gekommen war. Ein 47-Jähriger kam dabei ums Leben.

Regelmäßige Schulungen

Vor über 20 Jahren habe es einen schweren Unfall mit ähnlicher Ursache gegeben. Daraufhin habe es diese Bestimmung gegeben, wie man sich zu verhalten habe, wenn eine Sicherheitseinrichtung anspreche, so Schröttner. „Natürlich werden wir darauf hinweisen, dass das genauestens einzuhalten ist, auch schon bei der Kontrollfahrt im Probebetrieb.“ Man achte auf regelmäßige Schulungen. Der Betriebsleiter müsse die Leute zwei Mal pro Saison schulen und er müsse sogar Prüfungen machen. „Es hätte eigentlich in dem Fall so etwas nicht vorkommen dürfen.“

Zu einem möglichen wirtschaftlichen Druck bei Seilbahndefekten sagt Schröttner, der Betriebsleiter sei ausschließlich für die Sicherheit verantwortlich, „die Wirtschaftlichkeit kann hier nie im Vordergrund stehen“. So dürfe etwa ein Geschäftsführer niemals gleichzeitig Betriebsleiter sein. Der Betriebsleiter solle nicht unter diesem Druck stehen.