Experte sieht deutsche Maut nicht EU-konform

In Deutschland ist am Donnerstag der Gesetzesentwurf für eine Pkw-Maut präsentiert worden. Sie soll nicht, wie zuvor propagiert, für alle Straßen, sondern nur für Autobahnen gelten. Europarechtsexperte Walter Obwexer äußert zu dem Entwurf Bedenken, da letztlich nur Ausländer zahlen müssen.

Die ersten Kernpunkte des Gesetzesentwurfs des deutschen Verkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) zeigten, dass gegenüber den ersten Ankündigungen einige Eingeständnisse gemacht wurden. So soll die Maut nicht mehr für alle Straßen, sondern nur mehr für Bundesstraßen und Autobahnen eingehoben werden. Ausländische Pkw-Lenker müssen nur für die Benützung von Autobahnen zahlen. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.

„Elektronische Vignette“ für Autobahnen

Es wird allerdings kein „Mautpickerl“ geben, vorgesehen ist vielmehr eine „elektronische Vignette“, bei der das Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst und überprüft wird. Geplant sind drei Varianten der elektronischen Vignette: Die Jahresmaut kostet 130 Euro, für zwei Monate sind 22 Euro zu bezahlen, und für zehn Tage kostet die Maut zehn Euro. Daraus erwartet sich der deutsche Verkehrsminister nach Abzug veranschlagter Systemkosten von 195 Millionen Euro rund 500 Millionen Euro im Jahr.

Walter Obwexer

ORF

Walter Obwexer

Für deutsche Pkw-Lenker wird die neue Maut keine finanzielle Mehrbelastung bringen, da sie als Ausgleich für ihre Mautzahlung einen Entlastungsbeitrag in derselben Höhe bei ihrer Kfz-Steuer erhalten.

Koppelung weiterhin problematisch

Der Tiroler Europarechtsexperte Obwexer sagte gegenüber ORF Tirol, dass Deutschland durchaus bemüht gewesen sei, manche Kernpunkte, die eindeutig mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbaren waren, aus der Regelung herauszunehmen. Allerdings sei die Koppelung zwischen der Vignette und der Reduktion der Kfz-Steuer EU-rechtlich weiterhin problematisch, da die Maut dadurch nur Ausländer treffe.

Deutschland argumentiere zwar, dass es zwei unterschiedliche Gesetze seien und die Maut ja für alle gelte, wohingegen die Kfz-Steuer grundsätzlich eine Sache Deutschlands sei. Beide Behauptungen würden für sich allein zwar stimmen, allerdings müsse man aus unionsrechtlicher Sicht beide Maßnahmen zusammen sehen und auch so bewerten, so Obwexer. Und hier liege eine klare Schlechterstellung ausländischer Kfz-Halter gegenüber deutschen vor, so der Experte.

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