Felbertauern: EU-Kommission mahnt erneut

Die EU-Kommission hat Donnerstag ein zweites Mahnschreiben an die Republik Österreich gerichtet. Es geht um die Sondermauten am Felbertauern. Sollte Österreich binnen zwei Monaten nicht zufriedenstellend antworten, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Die Kommission erklärte, sie habe Österreich aufgefordert, die „Ungleichbehandlung“ im Mautschema beim Felbertauern-Übergang zu beseitigen. Knackpunkt dürfte die Pkw-Freifahrt für Einheimische durch den Felbertauern sein. Diese will man aus Tiroler Sicht beibehalten.

Kritik an Mauttarifen

Das derzeitige Mautregime gestatte verschiedene Mauttarife, abhängig vom Ort der Anmeldung des Fahrzeugs. „Die Kommission hält die Höhe der Differenzierung für unverhältnismäßig hoch im Fall von privaten Autos, und ist der Ansicht, dass die Differenzierung im Fall von kommerziellen Fahrzeugen zusätzlich den Wettbewerb verzerrt zwischen den Betreibern“, erklärte die Kommission.

Österreich müsse die Mautregelung in Einklang mit dem im EU-Vertrag verankerten Grundsatz der Nicht-Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft und mit der „Eurovignette“-Richtlinie der EU bringen.

Deutsche Pkw-Lenkerin hatte geklagt

Der Fall könnte nach einem Medienbericht weitreichende Konsequenzen für sämtliche Sonder-Maut-Befreiungen in Österreich haben. Durch den Felbertauern zwischen Osttirol und Salzburg fahren die Osttiroler gratis durch, für die übrigen Tiroler, aber auch Autos aus Teilen Kärntens und Salzburgs, gibt es einen günstigeren Preis. Neben Pkw gelten unterschiedliche Tarife zudem für Lkw und Busse, die heimische Wirtschaft kommt günstiger davon als der Rest. Eine ähnliche Regelung gilt am Brenner, wo Wipp- und Stubaitaler mit dem Vignettenabschnitt keine Brennermaut zahlen müssen, Lkw und Busse erhalten dort aber keine Begünstigungen.

Gegen die Maut-Begünstigungen am Felbertauern hatte eine deutsche Autolenkerin geklagt, die nicht einsehen wollte, dass Pkw-Lenker mit einem „LZ“-Kennzeichen (für Lienz in Osttirol) nichts zahlen müssen, die übrigen Tiroler aber acht Euro und der Rest der Welt sogar zehn Euro. Ein Innsbrucker Rechtsanwalt, Thaddäus Schäfer, schloss sich der Klage an.