Keine Anklage im Aineter Agrarstreit

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister von Ainet in Osttirol eingestellt. Hintergrund der Ermittlungen war ein Bescheid der Agrarbehörde, es war um den Verdacht der Untreue gegangen.

Rund um die Neuregulierung der Agrargemeinschaften hatte die Gemeinde Ainet im Juni 2011 einen Bescheid von der Tiroler Landesregierung erhalten. Darin wurde festgestellt, dass bestimmte Grundstücke der Agrargemeinschaft Ainet kein Gemeindegut sind.

Diesen Bescheid hätte der Bürgermeister von Ainet, Karl Popeller, sofort beeinspruchen müssen, haben die Liste Fritz und auch die Grünen im Jänner 2013 kritisiert. Der Bürgermeister hätte den Bescheid auch nicht von einem Anwalt oder dem Gemeinderat prüfen lassen, hatte damals der Vorwurf der beiden Parteien gelautet - mehr dazu in Agrarstreit rund um Aineter Bürgermeister.

Staatsanwalt Hansjörg Mayr

ORF

Hansjörg Mayr

Staatsanwaltschaft hat ermittelt

Aufgrund der Medienberichte leitete die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue ein. Nach Abschluss des Verfahrens ist auch die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass der Bürgermeister den Gemeinderat mit der Frage befassen hätte müssen, ob gegen den Bescheid der Landesregierung Berufung erhoben werden soll. Strafbar wäre dieses Unterlassen aber nur dann, wenn der Bürgermeister das mit dem Vorsatz getan hätte, die Gemeinde zu schädigen, erklärt Hansjörg Mayr, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Das lasse sich ebenso wenig nachweisen wie der Eintritt eines konkreten Schadens, ob also eine Berufung überhaupt Erfolg gehabt hätte, so Mayr. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt.