Urteil gegen Penz vorerst aufgehoben

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Donnerstag die wegen Verhetzung ergangene Verurteilung des Hoteliers und ehemaligen Spitzenkandidaten der FPÖ August Penz, aufgehoben. Das Verfahren wurde an die erste Instanz zurückverwiesen.

Penz war Anfang Februar am Innsbrucker Landesgericht zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt worden - mehr dazu in Penz wegen Verhetzung verurteilt.

FPÖ-Plakate mit dem Slogan „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ hatten bei der Gemeinderatswahl Mitte April 2012 für Empörung gesorgt. Dem Hotelier wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit über 230 Plakatständern „Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben“.

Mängel in der Urteilsbegründung

Der Anwalt des mittlerweile aus der FPÖ ausgetretenen Hoteliers, Hermann Holzmann, sagte, dass das OLG „wesentliche Mängel“ in der Begründung des Urteils durch das Erstgericht festgestellt habe. So sei etwa die subjektive Tatseite nur unzureichend überprüft worden. Zudem müsse bei der Neuauflage des Prozesses vor dem Landesgericht nunmehr überprüft werden, ob Penz die Menschenwürde des marokkanischen Volkes wirklich verletzt habe bzw. ob er diese verletzen wollte.

Der neue Prozess am Innsbrucker Landesgericht werde voraussichtlich im Februar oder März 2014 stattfinden, meinte Holzmann. Er gehe dann von einem Freispruch aus, meinte der Anwalt. Penz hatte stets betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte er wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.