Betteln still und passiv künftig erlaubt

Der Landtag hat eine Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Betteln ist künftig in „stiller und passiver Form“ erlaubt. SPÖ und FPÖ stimmten gegen den von den Regierungsparteien ÖVP und Grünen gestellten Antrag, Vorwärts Tirol und Liste Fritz votierten dafür.

„Aggressives, aufdringliches Betteln“ sowie gewerbsmäßige und organisierte Bettelei bleiben jedoch verboten, erklärte die zuständige Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP). Auch das Betteln unter der „aktiven Beihilfe von Kindern“ sei nicht erlaubt, so Zoller-Frischauf. Die schwarz-grüne Koalition habe versucht, ein „Gesetz mit Hausverstand und Herz zu machen“, meinte die Landesrätin.

Almosen bleiben weiter erlaubt

ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf räumte ein, dass die Standpunkte von ÖVP und Grünen in dieser Frage anfangs nicht deckungsgleich gewesen seien. Das „Heilige Land Tirol“ hätte es aber „weit gebracht“, wenn es die Gabe von Almosen an bedürftige Personen nicht zulassen würde. „Die heutige Botschaft des Landtags lautet: ‚Arm sein ist kein Verbrechen‘“, erklärte sein koalitionäres Pendant, Grüne-Klubobmann Gebi Mair.

Opposition befürchtet radikale Auslegung

Die SPÖ begründete ihre Ablehnung der Gesetzesänderung unter anderem mit der verankerten Bestimmung, wonach durch Verordnung der Gemeinden auch das stille und passive Betteln an bestimmten öffentlichen Orten im Falle der Störung des örtlichen Gemeinschaftslebens untersagt werden kann. Auch die Klubobfrau der Liste Fritz, Andrea Haselwanter-Schneider sah darin ein Bettelverbot „durch die Hintertür“, das vom Verfassungsgerichtshof beanstandet werden könnte.

Scharfe Kritik an der nunmehr beschlossenen Regelung kam unterdessen von der „Bettellobby Tirol“. Statt das generelle Verbot nach Jahrzehnten endlich ersatzlos abzuschaffen, werde Betteln weiterhin „in (un)bestimmter Weise“ unter Strafe gestellt, kritisierten die Verantwortlichen in einer Aussendung. Die Bettellobby kündigte zudem eine Protestkundgebung in der Innsbrucker Innenstadt für den kommenden Samstag an.

Breite Mehrheit für Spekulationsverbot

Weniger heftig als erwartet wurde das geplante Spekulationsverbot diskutiert. Dieses verbietet mit einer Übergangsfrist das Spekulieren mit öffentlichen Geldern ab 1. Jänner 2014. Für die Gemeinden heißt das künftig unter anderem, dass sie keine Fremdwährungsgeschäfte machen und zum Zweck der Veranlagung keine Darlehen aufnehmen dürfen.

Mit Ausnahme der Liste Fritz stimmten alle Parteien für das neue Spekulationsverbot. Es sei ein „Showgesetz“, zu lasch und würde z. B. die Geschäfte der Landesgesellschaften ausklammern, kritisierte die Liste Fritz. Die SPÖ stimmte zu, will aber, dass das Spekulationsverbot nach einer gewissen Zeit evaluiert wird.

Kritik aus Innsbruck im Vorfeld

Innsbruck Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer ist gegen das Verbot. Spekulieren sei nicht gleich spekulieren. Die Stadt habe 140 Millionen Euro veranlagt, und zwar sehr gut, wie Oppitz-Plörer betont. Das Verbot bedeute einen jährlichen Verlust von 1,5 Millionen Euro. Oppitz-Plörer hat im Vorfeld der Landtagssitzung alle Abgeordneten schriftlich nochmals auf die Innsbrucker Situation hingewiesen.